Lamotrigin Gegenanzeigen

Der Wirkstoff darf bei Überempfindlichkeit gegen Lamotrigin, Phenytoin oder Carbamazepin nicht angewendet werden. Allergische Überempfindlichkeitsreaktionen können sich unter anderem in Hautausschlägen mit Fieber, Lymphknotenerkrankungen oder veränderten Blut- und Leberwerten äußern.

Bei eingeschränkter Leberfunktion darf Lamotrigin nicht eingenommen werden, bei Nierenfunktionsstörungen sind besondere Vorsicht und eine sorgfältige ärztliche Kontrolle erforderlich.

Besondere Hinweise:

Während der Anwendung von Lamotrigin können schwere, zum Teil lebensberohliche  Hautreaktionen (Stevens-Johnson-Syndrom und Toxisch epidermale Nekrolyse beziehungsweise Lyell-Syndrom), auftreten. Diese zeigen sich anfänglich als rötliche, schießscheibenartige oder kreisförmige Flecken (oft mit einer Blase in der Mitte) am Körperstamm. Der Hautausschlag kann zu einer großflächigen Blasenbildung oder Ablösung der Haut führen. Zusätzliche Symptome, auf die geachtet werden sollte, sind offene, schmerzende Stellen (Geschwüre) in Mund, Hals, Nase und im Genitalbereich sowie gerötete und geschwollene Augen (Konjunktivitis). Diese möglicherweise lebensbedrohlichen Hautreaktionen werden oft von grippeähnlichen Symptomen (Kopfschmerzen, Fieber und Gliederschmerzen) begleitet. Das höchste Risiko für diese schweren Hautreaktionen besteht in den ersten Behandlungswochen. Wenn bei Ihnen ein Stevens-Johnson-Syndrom oder eine Toxisch epidermale Nekrolyse in Zusammenhang mit der Anwendung von Lamotrigin aufgetreten ist, dürfen Sie nie wieder mit dem Wirkstoff behandelt werden. Wenn bei Ihnen ein Hautausschlag oder die anderen genannten Symptome auftreten, suchen Sie bitte sofort einen Arzt auf. Teilen Sie ihm mit, dass Sie Lamotrigin einnehmen. Je früher der Wirkstoff agbesetzt wird, um so besser ist die Prognose der Hauterkrankungen.

Lamotrigin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Lamotrigin sollte während der Schwangerschaft nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt angewendet werden. Der Wirkstoff senkt den Folsäure-Blutspiegel und könnte so möglicherweise zu einem erhöhten Risiko für eine Schädigung des Ungeborenen führen. Besonders in der Frühschwangerschaft scheint bei gleichzeitiger Einnahe des Wirkstoffes ein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen des Mundes und Gaumens zu bestehen.

Lamotrigin tritt in die Muttermilch über und kann dadurch beim gestillten Säugling Wirkstoffmengen erreichen, die im Bereich therapieüblicher Wirkstoffkonzentrationen der Mutter liegen. Deshalb sollte nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung gestillt werden. Wenn gestillt wird, sollte der Säugling auf mögliche Effekte beziehungsweise Nebenwirkungen hin ärztlich beobachtet werden.

Lamotrigin und Kinder

Kinder unter zwei Jahren dürfen nicht mit Lamotrigin behandelt werden.

Die Erstbehandlung bei Kindern von zwei bis elf Jahren sollte in einer Klinik mit besonderer Erfahrung in epileptischen Erkrankungen bei Kindern erfolgen. Ebenso sollte auch die Erstbehandlung bei Kindern ab zwölf Jahren nur von erfahrenen Ärzten (zum Beispiel Neurologen) durchgeführt werden.