Konjugierte Östrogene + Medrogeston Gegenanzeigen

Die Wirkstoffkombination Konjugierte Östrogene und Medrogeston darf nicht eingesetzt werden bei:
  • bekannter Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe
  • bestehendem oder früher aufgetretenem Brustkrebs beziehungsweise bei Verdacht darauf
  • bestehenden oder früheren bösartigen Tumoren, die durch Gabe von Östrogenen weiter wachsen würden (wie etwa Brustkrebs oder Gebärmutterkrebs)
  • Gewebsneubildungen, die durch Gestagene wachsen würden (auch bei Verdacht darauf)
  • nicht abgeklärten Blutungen im Genitalbereich
  • unbehandelten Wucherungen der Gebärmutterschleimhaut
  • akuten oder früheren schweren Lebererkrankungen, solange sich die Leberfunktionswerte (Transaminasen) nicht normalisiert haben
  • Porphyrie (einer seltenen erblichen Stoffwechselerkrankung, die mit einem gestörten Aufbau des roten Blutfarbstoffs Häm einhergeht)
  • bestehenden oder erst kurze Zeit zurückliegenden Blutgefäßerkrankungen von Arterien oder Venen, die zu Gefäßverschlüssen (Thrombosen oder Embolien wie tiefe Venenthrombose, Lungenembolie, Schlaganfall, Angina Pectoris oder Herzinfarkt) geführt haben.

Wenn eine der folgenden Situationen beziehungsweise Erkrankungen akut sind, früher vorlagen oder sich während der Therapie verschlechtern, muss der Arzt laufend die entsprechenden Laborwerte kontrollieren und so die Entwicklung der Behandlung überprüfen. Gegebenenfalls wird er die Therapie abbrechen.

  • Risikofaktoren für Östrogen-abhängige Tumoren (zum Beispiel das Auftreten von Brustkrebs in der Familie bei Verwandten ersten Grades)
  • Leiomyom (gutartiger Tumor des Muskelgewebes, oft der Gebärmuttermuskulatur)
  • Gebärmutterschleimhautwachstum außerhalb der Gebärmutter (Endometriose)
  • Gefäßverschluss-Erkrankungen (wie Thrombosen und Embolien) oder Risikofaktoren dafür
  • Bluthochdruck
  • Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus vom Typ 1 oder Diabetes mellitus vom Typ 2) mit oder ohne Gefäßbeteiligung
  • Lebererkrankungen (beispielsweise gutartige Lebergewebsveränderungen)
  • Nierenfunktionsstörungen
  • Gallensteinleiden
  • Migräne oder (schwere) Kopfschmerzen
  • Systemischer Lupus erythematodes (SLE), eine Autoimmunerkrankung aus der Gruppe der Bindegewebserkrankungen (oft mit auffälliger schmetterlingsartig aussehender Gesichtsröte im Nasen-Wangen-Bereich)
  • Epilepsie
  • übermäßiges Wachstum der Gebärmutterschleimhaut in der Vorgeschichte (Endometriumhyperplasie)
  • Asthma
  • Verknöcherung der Gehörknöchelchen (Otosklerose).

Eine sorgfältige Überwachung und regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen sind ebenfalls notwendig, wenn sich die vorstehend aufgeführten Erkrankungen während einer Schwangerschaft oder zurückliegenden Hormonbehandlung verschlechterten.

Gründe für einen sofortigen Therapie-Abbruch sind:

  • Gelbfärbung von Haut und Schleimhaut (Ikterus)
  • Verschlechterung der Leberfunktion
  • starke Erhöhung der Blutdruckwerte
  • Einsetzen migräneartiger Kopfschmerzen
  • Schwangerschaft.

Besondere Hinweise

Durchbruch- und Schmierblutungen sind während der ersten Monate der Behandlung möglich. Ein Arzt muss jedoch unbedingt die Ursache ermitteln, wenn es erst später im Verlauf der Behandlung zu solchen Blutungen kommt oder die Blutungen auch nach Therapieende anhalten. Möglicherweise wird er zur sicheren Diagnostik Gewebe aus der Gebärmutterschleimhaut nehmen und mikroskopisch untersuchen. Mit dieser Gewebsuntersuchung kann eine bösartige Gewebs-Entartung ausgeschlossen werden.

Studien ergaben bei Frauen, die über mehrere Jahre Östrogene, Östrogen-Gestagen-Kombinationen oder Tibolon (ein synthetisch hergestellter Wirkstoff, der in seiner Wirkung dem körpereigenen Östrogen und Gestagen ähnelt) eingenommen hatten, ein erhöhtes Brustkrebs-Risiko. Für alle Hormonersatz-Behandlungs-Varianten erhöht sich das Risiko nach einigen Anwendungsjahren. Je länger die Hormonersatz-Behandlung andauert, um so größer ist das Risiko. Nach Absetzen einer Hormonersatz-Therapie normalisiert sich das Risiko wieder. Spätestens fünf Jahre nach Behandlungsende liegt das Risiko wieder auf gleichem Niveau wie bei Frauen, die keine Hormonersatz-Behandlung erhielten. 

Eine Hormonersatz-Behandlung (wie beispielsweise mit konjugierten Östrogenen + Medrogeston) führt zu einer erhöhten Brustdichte in der diagnostischen Darstellung der Brust (Mammographie). Das erschwert möglicherweise die Brustkrebsdiagnostik.

Eine Hormonersatz-Behandlung (wie beispielsweise mit konjugierten Östrogenen + Medrogeston) ist mit einem erhöhten Risiko für venöse Gefäßverschlüsse (Thromboembolien) verbunden, vor allem für tiefe Venenthrombosen oder Lungenembolien. Eine Studie und verschiedene Untersuchungen ergaben ein zwei- bis dreifach erhöhtes Risiko bei Anwenderinnen dieser Therapie gegenüber Nicht-Anwenderinnen. Es wird geschätzt, dass bei 1.000 Nicht-Anwenderinnen zwischen 50 bis 59 Jahren in einem Zeitraum von fünf Jahren etwa 3 Fälle von venösen Gefäßverschlüssen auftreten. In der Altersgruppe von 60 bis 69 Jahren sind es 8 Fälle. Von 1.000 gesunden Frauen, die eine Hormonersatz-Behandlung (wie beispielsweise mit konjugierten Östrogenen und Medrogeston) für einen Zeitraum von fünf Jahren anwenden, treten nach dieser Schätzung in der Altersgruppe von 50 bis 59 Jahren zusätzlich 2 bis 6 Fälle von venösen Gefäßverschlüssen auf, in der Altersgruppe von 60 bis 69 Jahren sind es zusätzlich 5 bis 15 Fälle. Im ersten Jahr einer Hormonersatz-Behandlung besteht eine größere Wahrscheinlichkeit, an venösen Gefäßverschlüssen zu erkranken. Zu den allgemein anerkannten Risikofaktoren gehören der individuelle Gesundheitszustand, eine erbliche Belastung, erhebliches Übergewicht (BMI über 30 Kilogramm pro Quadratmeter) sowie die Autoimmunerkrankung systemischer Lupus erythematodes (SLE).

Sind venöse Gefäßverschlüsse in der Vorgeschichte bekannt oder besteht eine Thromboseneigung, erhöht sich das Risiko von venösen Gefäßverschlüssen. Durch eine Hormonersatz-Behandlung steigt dieses Risiko möglicherweise noch zusätzlich.

Zum Ausschluss einer Thromboseneigung müssen folgende Umstände ärztlich abgeklärt werden:

  • persönliche oder erblich bedingte Risikofaktoren
  • wiederholte Fehlgeburten aus natürlicher Ursache in der Vorgeschichte.
Eine Hormonersatzbehandlung darf erst nach gewissenhafter ärztlicher Abklärung dieser Umstände beziehungsweise mit Beginn einer Behandlung mit Blutgerinnungshemmern eingeleitet werden. Werden bereits Blutgerinnungshemmer genommen, sind Nutzen und Risiko einer Hormonersatzbehandlung vom Arzt sorgfältig gegeneinander abzuwiegen.

Das Risiko venöser Gefäßverschlüsse kann sich bei längerer Ruhigstellung (beispielsweise nach schwerer Krankheit), einem schwereren Unfall, einer schweren Verletzung oder einer größeren Operation zeitweilig erhöhen. Deshalb sind während einer Hormonersatzbehandlung vorbeugende Maßnahmen nach einer Operation äußerst wichtig und genau einzuhalten, um venöse Gefäßverschlüsse zu verhindern. Bei Operationen, vor allem im Bauch- oder im orthopädischen Bereich an Beinen oder Füßen (beispielsweise Operationen am Knie-, Sprung- oder Hüftgelenk), die eine längere Ruhigstellung erfordern, sollte ein Arzt abwägen, ob die Hormonersatzbehandlung 4 bis 6 Wochen vor dem Eingriff zu unterbrechen ist. Die Behandlungspause sollte solange andauern, bis die Frau wieder vollständig bewegungsfähig ist. Kommt es während der erneuten Hormonersatzbehandlung zu einem venösen Gefäßverschluss, ist die Hormonersatzbehandlung unverzüglich abzusetzen.

Informieren Sie sofort einen Arzt, wenn sie mögliche Symptome eines solchen Gefäßverschlusses bemerken. Dazu gehören insbesondere die schmerzhafte Schwellung eines Beins, plötzlicher Schmerz im Brustkorb sowie Atemnot.

Zwei Studien ergaben ein möglicherweise erhöhtes Risiko von Herzkranzgefäß-Erkrankungen im ersten Jahr einer Hormonersatzbehandlung mit konjugierten Östrogenen und Gestagenen.

In einer Studie wurde bei gesunden Frauen, die kontinuierlich eine kombinierte Hormonersatzbehandlung mit konjugierten Östrogenen und Medroxyprogesteronacetat (MPA, ein synthetisches Gestagen) machten, ein erhöhtes Risiko für einen Schlaganfall aufgrund einer verminderten oder aufgehobenen Durchblutung  festgestellt. Nach einer Analyse dieser und anderer Studien wird geschätzt, dass von 1.000 Frauen zwischen 50 bis 59 Jahren, die keine Hormonersatzbehandlung anwenden, in einem Zeitraum von fünf Jahren etwa 3 einen Schlaganfall  bekommen. In der Altersgruppe von 60 bis 69 Jahren sind es 11 Fälle. Bei 1.000 Frauen, die konjugierte Östrogene und Medroxyprogesteronacetat fünf Jahre lang anwenden, beträgt die Anzahl der zusätzlichen Schlaganfälle im Alter von 50 bis 59 Jahren 0 bis 3 und im Alter zwischen 60 und 69 Jahren 1 bis 9.

Es ist bekannt, dass eine Langzeitanwendung (mindestens 5 bis 10 Jahre) von Östrogen-Einzel-Arzneimitteln zur Hormonersatzbehandlung bei Frauen mit operativ entfernter Gebärmutter mit einem erhöhten Gebärmutterkrebs-Risiko einhergeht. Ob und wie dieses Risiko bei einer Langzeitanwendung von konjugierten Östrogenen und Medrogeston ausfällt, kann derzeit noch nicht sicher beurteilt werden.

Östrogene können Flüssigkeitsansammlungen im Gewebe verursachen. Bei Herz- oder Nieren-Funktionsstörungen sind deshalb sorgfältige ärztliche Kontrolluntersuchungen notwendig. Eine besonders engmaschige Überwachung muss bei einem dauerhaften Versagen der Nierenfunktion (terminaler Niereninsuffizienz) erfolgen. 

Ebenfalls sorgfältig zu überwachen sind Frauen mit erhöhten Blutfettwert-Werten (Hypertriglyzeridämie). Selten können während einer Östrogentherapie die Konzentrationen von Neutralfetten (Triglyzeriden) im Blut stark ansteigen. Infolgedessen ist eine Bauchspeicheldrüsenentzündung (Pankreatitis) möglich.

Östrogene erhöhen die Konzentration des Thyroxin-Bindungs-Eiweißes (TBG). Dadurch steigt eventuell der Gehalt des Schilddrüsenhormons Thyroxin im Blut an. Der Arzt kann dies anhand des eiweißgebundenen Jods (PBI) sowie der T4- und/oder T3-Konzentration im Blut messen.

Während einer Behandlung mit konjugierten Östrogenen können sich im Blut auch die Konzentrationen anderer Bindungs-Eiweiße erhöhen, beispielsweise das Kortikoid-bindende Eiweiß (CBG) und das geschlechtshormonbindende Eiweiß (sex-hormone-binding globulin/ SHBG). Das kann zu einer erhöhten Blutkonzentration von Kortikosteroiden beziehungsweise Sexualhormonen führen. Weiterhin können sich die Blutkonzentrationen von Angiotensinogen/Reninsubstrat (blutdruckregulierende Eiweiße), α1-Antitrypsin (ein Akute-Phase-Eiweiß, das Körpergewebe vor an Entzündungsprozessen beteiligten Enzymen schützt) und Coeruloplasmin (ein wichtiges Enzym des Eisenstoffwechsels) erhöhen. Vom Arzt sollte dies bei eventuellen Symptomen sowie den jeweiligen Laboruntersuchungen beachtet werden.

Eine Studie ergab Hinweise, dass Frauen, die mit einer kontinuierlich kombinierten Hormonersatz-Behandlung (bestehend aus konjugierten Östrogenen und Medroxyprogesteronacetat) nach dem 65. Lebensjahr beginnen, ein erhöhtes Risiko für eine Demenz haben. Es ist nicht bekannt, ob diese Erkenntnisse auch für jüngere Frauen in den Wechseljahren oder andere Wirkstoffe zur Hormonersatz-Behandlung (wie konjugierte Östrogene + Medrogeston) gelten.

Konjugierte Östrogene + Medrogeston bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die Behandlung mit der Kombination konjugierten Östrogenen + Medrogeston während der Schwangerschaft ist nicht erlaubt. Vor Therapiebeginn ist eine Schwangerschaft unbedingt auszuschließen. Bei Eintritt oder Verdacht darauf muss die Wirkstoffkombination sofort abgesetzt werden, sonst sind negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Geschlechtsorgane des ungeborenen Kinds nicht auszuschließen.

Die Wirkstoffkombination aus konjugierten Östrogenen + Medrogeston kann die Milchproduktion verringern. Außerdem können kleine Wirkstoffmengen in die Muttermilch gelangen und damit vom Säugling aufgenommen werden. Um Schädigungen des Kinds zu vermeiden, sollte vor einer Behandlung mit der Wirkstoffkombination abgestillt werden.

Konjugierte Östrogene + Medrogeston und Kinder

Die Anwendungsgebiete von konjugierten Östrogenen + Medrogeston schließen eine Behandlung von Kindern mit der Wirkstoffkombination aus.