Johanniskraut Gegenanzeigen

Äußerlich und innerlich dürfen Johanniskraut, seine Extrakte oder Öle nicht eingesetzt werden bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder Zubereitungen daraus sowie bei erhöhter Lichtempfindlichkeit der Haut.

Bei innerlich anzuwendenden Präparaten mit Johanniskraut müssen die folgenden Anwendungseinschränkungen vor allem dann beachtet werden, wenn die täglich eingenommene Dosis 200 Milligramm des Pflanzenmaterials beträgt oder, bei einem Extrakt beziehungsweise Öl, dieser Pflanzenmenge entspricht.

Der Wirkstoff darf nicht gleichzeitig verwendet werden mit:

Johanniskraut bei Schwangerschaft & Stillzeit

Bisher sind für die Anwendung von Johanniskraut in der Schwangerschaft und Stillzeit keine Hinweise auf eine Schädigung des Kindes bekannt. Da jedoch keine ausreichenden Untersuchungen vorliegen, darf der Wirkstoff nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingesetzt werden. Ausgenommen davon ist nur die traditionelle äußerliche Anwendung von Johanniskrautöl zu Verheilung eines Dammschnitts nach der Geburt.

Johanniskraut und Kinder

Kinder unter zwölf Jahren sollten Johanniskraut nicht innerlich anwenden, da keine ausreichenden Untersuchungen für diese Altersgruppe vorliegen.