Itraconazol Gegenanzeigen

Bei einer Überempfindlichkeit gegen Itraconazol darf der Wirkstoff nicht angewendet werden.

Eine ganze Reihe von Wirkstoffen wird in Verbindung mit Itraconazol langsamer in der Leber abgebaut, wodurch sich deren Wirkungen und Nebenwirkungen verstärken. Sie dürfen deshalb nicht zusammen mit Itraconazol eingenommen werden. Dazu zählen Terfenadin, Astemizol, Mizolastin, Cisaprid, Chinidin, Dofetilid, Pimozid. In diesen Fällen erhöht sich die Gefahr von lebensgefährlichen Herzrhythmusstörungen. Ebenfalls nicht erlaubt ist die gemeinsame Einnahme von Itraconazol mit Lovastatin, Simvastatin, Midazolam und Triazolam.

Bei Leber- und Nierenfunktionsstörungen führt die Anwendung von Itraconazol zu einer weiteren Verschlechterung der Funktion dieser Organe. Die Behandlung mit dem Wirkstoff darf deshalb nur unter sorgfältiger ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden. Gleiches gilt für Patienten mit einer schweren Herzschwäche (Herzinsuffizienz) oder mit einem gestörten Immunsystem.

Wird Itraconazol zusammen mit Calciumkanalblockern (Mittel gegen Bluthochdruck) oder bei erniedrigtem Magensäurespiegel angewendet, so darf dies nur unter strenger ärztlicher Kontrolle erfolgen.

Bei älteren Patienten und Kindern muss der Arzt entscheiden, ob das Risiko einer Einnahme von Itraconazol den zu erwartenden Nutzen nicht übersteigt. Auch die Anwendung zur Behandlung von Nagelpilzerkrankungen bei Personen unter 18 Jahren, sollte nur nach ärztlicher Rücksprache erfolgen.

Itraconazol bei Schwangerschaft & Stillzeit

Während einer Schwangerschaft darf Itraconazol nicht angewendet werden. Lediglich wenn das Leben der Mutter bedroht ist, kann der Arzt nach strenger Abwägung von Nutzen und Risiko die Behandlung mit dem Wirkstoff anordnen. Auf jeden Fall sollte eine Schwangerschaftsverhütung bis vier Wochen nach der letzten Einnahme von Itraconazol durchgeführt werden.

Die Anwendung von Itraconazol als Tablette ist in der Stillzeit nach Abwägung von Nutzen und Risiko durch den Arzt möglich. Die Verwendung von Itraconazol als Infusion ist verboten. Der Säugling muss in jedem Fall vorher abgestillt werden.

Itraconazol und Kinder

Itraconazol sollte nicht bei Kindern angewendet werden. Bei einer lebensbedrohlichen Pilzinfektion kann der Einsatz des Wirkstoffs allerdings gerechtfertigt sein. Hier entscheidet der Arzt nach sorgfältiger Abschätzung von Nutzen und Risiko.