Interferon beta-1a Gegenanzeigen

Interferon beta-1a darf nicht eingesetzt werden,
  • wenn eine Allergie gegen diesen Wirkstoff besteht
  • wenn die Multiple Sklerose fortschreitend ist, ohne in Schüben zu verlaufen
  • wenn der Patient an schweren Depressionen mit Selbstmordgefahr leidet.
Nur nach ärztlicher Risiko-Nutzen-Abwägung sind Patienten mit Interferon beta-1a zu behandeln, die
  • herzkrank (Herzmuskelschwäche oder Herzrhythmusstörungen) sind oder waren, weil die grippeähnlichen Nebenwirkungen des Wirkstoffs eine zusätzliche Belastung darstellen
  • schwere Leberfunktionsstörungen oder Nierenfunktionsstörungen aufweisen
  • schwere Knochenmarkschäden haben
  • an Erkrankungen des Gehirns wie beispielsweise Krampfanfällen (Epilepsie) leiden und dagegen Antiepileptika einnehmen, die nur unzureichend wirken
  • eine Störung der Schilddrüsenfunktion haben.

Besondere Hinweise

Während der Behandlung der Multiplen Sklerose mit Interferon beta-1a kam es zu Fällen von thrombotischer Mikroangiopathie (TMA). Diese Gefäßerkrankung verlief teilweise tödlich. Bei den meisten Patienten äußerte sich die Erkrankung als thrombotisch-thrombozytopenische Purpura beziehungsweise dem hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS). Bei der thrombotisch-thrombozytopenischen Purpura verstopfen blutplättchenreiche Blutgerinnsel die kleinen Blutgefäße, insbesondere von Gehirn und Nieren. Das führt zu schwerwiegenden Organschäden. Beim hämolytisch-urämischen Syndrom werden durch verschiedene Ursachen - in der Regel Bakteriengifte - Blutzellen zerstört und die Nierenfunktion geschädigt. Neben diesen Gefäßerkrankungen kam es zur sogenannten Eiweißverlustniere, dem nephrotischen Syndrom, mit verschiedenen zugrundeliegenden Nierenschädigungen. Die Gefäßerkrankungen und das nephrotische Syndrom können noch mehrere Wochen bis mehrere Jahre nach Beginn der Behandlung mit Interferon beta-1a auftreten.

Anzeichen der thrombotischen Mikroangiopathie (TMA) sind vermehrtes Auftreten von blauen Flecken oder leichten Blutungen, Neuauftreten von Bluthochdruck, Fieber, Symptome des zentralen Nervensystems wie Verwirrtheit und Lähmungen sowie eine eingeschränkte Nierenfunktion. Zu den Laborbefunden, die auf eine TMA hinweisen, gehören ein Blutplättchenmangel (Thrombozytopenie), eine erhöhte Blut-LDH-Aktivität sowie fragmentierte rote Blutkörperchen (sogenannte Schistozyten) im Blutausstrich.

Das nephrotische Syndrom ist eine unspezifische Nierenkrankheit, die durch eine Eiweißausscheidung im Urin, einer eingeschränkten Nierenfunktion und Wassereinlagerungen im Gewebe (Ödeme) gekennzeichnet ist. Daher muss während der Behandlung die Nierenfunktion überwacht und auf frühe Zeichen eines nephrotischen Syndroms geachtet werden - besonders bei Patienten mit erhöhtem Risiko für eine Nierenkrankheit. Tritt ein nephrotisches Syndrom auf, ist eine sofortige ärztliche Behandlung erforderlich. Mitunter muss das Interferon beta-1a auch abgesetzt werden.  

Interferon beta-1a bei Schwangerschaft & Stillzeit

Es gibt bisher nur wenige Fälle der Anwendung von Interferon beta-1a während der Schwangerschaft. Die verfügbaren Erkenntnisse weisen darauf hin, dass möglicherweise ein erhöhtes Risiko für plötzliche Fehlgeburten bestehen könnte. Daher ist ein Therapiebeginn während der Schwangerschaft verboten. Frauen im gebärfähigen Alter sollten während der Behandlung wirksame Verhütungsmaßnahmen anwenden. Patientinnen, die während der Behandlung mit Interferon beta-1a schwanger werden werden oder eine Schwangerschaft planen, müssen vom Arzt über das mögliche Risiko für ihr Kind informiert werden und das Absetzen der Therapie sollte in Erwägung gezogen werden.

Es ist nicht bekannt, ob Interferon beta-1a in die menschliche Muttermilch ausgeschieden wird. Da jedoch die Möglichkeit besteht, dass bei gestillten Kindern schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten können, ist entweder abzustillen oder die Behandlung während der Stillzeit zu beenden.

Interferon beta-1a und Kinder

Die Verabreichung von Interferon beta-1a an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren wurde bisher nicht ausreichend in Studien untersucht. Daher ist die Anwendung des Wirkstoffes bei Patienten dieser Altersgruppe verboten.