Interferon alfa-2b Gegenanzeigen

Interferon alfa-2b darf generell nicht eingesetzt werden, wenn eine Allergie gegen diesen Wirkstoff besteht. Außerdem ist er nicht zu verwenden, wenn eine Herzkrankheit existiert oder existiert hat oder wenn Erkrankungen des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark), wie beispielsweise Krampfanfälle (Epilepsien), bestehen. Gleiches gilt bei schweren psychischen Störungen.

Bei schweren Leberfunktionsstörungen und Nierenfunktionsstörungen ist Interferon alfa-2b ebenfalls verboten. Darüber hinaus ist es bei schwerer Leberentzündung mit entgleister narbiger Umwandlung der Leber (Leberzirrhose) verboten, da es zum vollständigen Leberversagen kommen kann. Auch bei anderen Formen der Leberentzündung, die nicht durch Viren verursacht wurden, ist von einer Anwendung abzusehen. Dies gilt auch für Autoimmunkrankheiten (Krankheiten, bei denen der Körper Abwehrzellen gegen eigene Organe oder Gewebe bildet) der Leber oder Niere.

Liegt eine Schilddrüsenerkrankung vor, die auch mit Medikamenten nicht ausreichend behandelt werden kann, ist Interferon alfa-2b ebenfalls nicht einzusetzen.

Außerdem darf es nicht eingesetzt werden, wenn die Patienten erst kurz zuvor Immunsuppressiva (Wirkstoffe zur Unterdrückung des Immunsystems) erhalten haben oder noch erhalten sowie wenn Patienten Proteaseinhibitoren (Verdauungsenzym-Hemmstoffe) einnehmen. Gleiches gilt, wenn die Patienten sich in einem sehr geschwächten Zustand befinden oder zuckerkrank sind.

Eine ärztliche Risiko-Nutzen-Abwägung ist notwendig bei leichtereren Leberfunktionsstörungen, bei Augenerkrankungen, bei Blutgerinnungsstörungen oder schwerer Knochenmarksfunktionseinschränkung. Gleiches gilt bei Patienten mit Depressionen, mit Selbstmordabsichten und nach Selbstmordversuchen.

Ferner muss bei Schuppenflechte, Sarkoidose, HIV-Infektion und bösartigem Hautkrebs eine Abwägung von Nutzen und Risiko erfolgen.

Kommt es im Verlauf der Behandlung zu schweren Überempfindlichkeitsreaktionen, muss die Behandlung abgebrochen werden.

Interferon alfa-2b bei Schwangerschaft & Stillzeit

Für Interferon alfa-2b liegen keine klinischen Untersuchungsergebnisse bezüglich möglicher Risiken in der Schwangerschaften und Stillzeit vor. Daher ist Interferon alfa-2b während der Schwangerschaft nur anzuwenden, wenn der potenzielle Nutzen die Gefahren für das ungeborene Kind rechtfertigt. In der Stillzeit sollte der Wirkstoff gar nicht verabreicht werden.

Interferon alfa-2b und Kinder

Die Verabreichung des Wirkstoffes bei Kindern ist durch den behandelnden Arzt besonders streng bezüglich Nutzen und Risiko abzuwägen.