Insulinaspart, biphasisch Gegenanzeigen

Biphasisches Insulinaspart darf natürlicherweise nicht bei Unterzuckerung eingesetzt werden. Auch bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff Insulinaspart verbietet sich die Gabe.

Insulinaspart, biphasisch bei Schwangerschaft & Stillzeit

Biphasisches Insulinaspart ist nach bisherigen Erkenntnissen ebenso unschädlich für das Ungeborene wie natürliche Insuline. Bei der Therapie in der Schwangerschaft müssen Diabetikerinnen besonders engmaschig überwacht werden, da sich der Insulinbedarf fortlaufend verändern kann.

Auch in der Stillzeit stellt biphasisches Insulinaspart kein Risiko für das Kind dar. Die Behandlung kann unter fortlaufender Kontrolle der Blutzuckerspiegel fortgesetzt werden.

Insulinaspart, biphasisch und Kinder

Diabetiker unter 18 Jahren dürfen nicht mit dem Wirkstoff behandelt werden, da keine ausreichenden Untersuchungen für diese Patientengruppe vorliegen.