Influenza-Spaltimpfstoff (inaktiviert) Gegenanzeigen

Bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der in Spuren vorhandenen Rückstände aus dem Herstellungsprozess (wie Formaldehyd, Gentamicinsulfat und Natriumdesoxycholat), sowie bei Personen mit Allergien gegen Hühnereiprotein oder Hühnerprotein darf der Influenza-Spaltimpfstoff (inaktiviert) nicht angewendet werden.

Bei fieberhaften Erkrankungen und akuten Infektionen sollte die Impfung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Wie bei anderen Impfstoffen auch sollte der Arzt, für den seltenen Fall einer lebensbedrohlichen allergischen Reaktion (sogenannte anaphylaktische Reaktion) nach der Gabe des Impfstoffes, über entsprechende Möglichkeiten der medizinischen Behandlung und Überwachung verfügen. Dazu gehören unter anderem Adrenalin zur Steigerung der Herzfrequenz, Erhöhung des Blutdrucks und Erweiterung der Atemwege, Kortikosteroide als starke Entzündungshemmer und Antihistaminika als antiallergische Wirkstoffe.

Der Influenza-Spaltimpfstoff (inaktiviert) darf auf keinen Fall in das Blutgefäßsystem gespritzt werden.

Bei Patienten mit geschwächter körperlicher Abwehr – egal ob durch Krankheit oder medikamentös herbeigeführt - kann die körpereigene Reaktion des Abwehrsystems auf den Impfstoff (sogenannte Immunantwort) unzureichend sein. Daher kann man davon ausgehen, dass nicht alle geimpften abwehrgeschwächten Personen genügend geschützt sind.

Influenza-Spaltimpfstoff (inaktiviert) bei Schwangerschaft & Stillzeit

Zurzeit gibt es keine Hinweise, dass der Impfstoff bei Schwangeren unerwünschte Folgen für Mutter und Kind verursacht. Eine Impfung mit diesem Impfstoff kann vom Arzt in der Regel ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel erwogen werden. Bei Schwangeren mit Erkrankungen, die das Risiko Influenza-bedingter Komplikationen erhöhen, wird die Impfung unabhängig vom Stadium der Schwangerschaft empfohlen. Dazu gehören beispielsweise Frauen mit chronischen Atemwegserkrankungen oder Herzerkrankungen.

Stillende Frauen können mit dem Influenza-Spaltimpfstoff (inaktiviert) geimpft werden.

Influenza-Spaltimpfstoff (inaktiviert) und Kinder

Kinder unter sechs Monaten sollten nicht mit dem Influenza-Spaltimpfstoff (inaktiviert) geimpft werden. Für Kinder ab sechs Monate sind die Herstellerangaben des jeweiligen Medikaments zu beachten.