Hydroxycarbamid Gegenanzeigen

Hydroxycarbamid darf nicht eingesetzt werden bei:
  • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff
  • schweren Knochenmarksbildungsstörungen
  • Weiße-Blutkörperchenmangel
  • Blutplättchenmangel
  • Blutarmut.
Nur unter strenger ärztlicher Nutzen-Riosiko-Abwägung und ständiger Kontrolle darf Hydroxycarbamid eingesetzt werden bei:
  • vorhergegangener gleichartiger Therapie
  • ausgeprägter Nierenfunktionsstörung
  • Leberfunktionsstörung
  • Kombination mit Zytostatika aus der Untergruppe der Antimetabolite wie Cladribin, Fludarabin, Mercaptopurin, Tioguanin, Pentostatin, Cytarabin, Fluorouracil und Gemcitabin.

Hydroxycarbamid bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die Anwendung von Hydroxycarbamid bei Schwangeren kann Missbildungen des Ungeborenen hervorrufen, daher ist die Anwendung des Wirkstoffs in der Schwangerschaft nicht erlaubt. Falls bei einem Paar einer der Partner mit Hydroxycarbamid behandelt wird, sollten geeignete empfängnisverhütende Maßnahmen getroffen werden.

Bei Kinderwunsch nach einer Therapie mit Hydroxycarbamid sollten Paare sich vorher von einem Arzt beraten lassen.

Da Hydroxycarbamid in die Muttermilch gelangt, ist die Anwendung in der
Stillzeit ebenfalls verboten. Hält ein Arzt die Anwendung von Hydroxycabamid in der Stillzeit für unbedingt notwendig, muss abgestillt werden.

Hydroxycarbamid und Kinder

Die Behandlung von Kindern mit Hydroxycarbamid ist grundsätzlich möglich. Da Erkrankungen, die mit Hydroxycarbamid behandelt werden, bei Kindern jedoch nur selten vorkommen, können für diese Altersgruppe keine Dosierungsempfehlungen festgelegt werden.