Hyaluronsäure Gegenanzeigen

Hyaluronsäure soll nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff.

Hyaluronsäure, die aus Hahnenkämmen gewonnen wird, darf nicht bei Patienten mit einer Überempfindlichkeit gegen Hühnereiweiß eingesetzt werden. Auch wenn eine allergische Neigung gegenüber anderen Medikamenten besteht, ist Hyaluronsäure aus Hahnenkämmen nur unter besonderer ärztlicher Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses anzuwenden.

Hyaluronsäure darf vom Arzt nicht direkt in das Gelenk gespritzt werden, wenn die Haut im Bereich der Einstichstelle infiziert ist oder dort eine Hautkrankheit besteht. Die Injektionsbehandlung (Einspritzung) des Gelenkes sollte außerdem nicht gleichzeitig mit anderen ins Gelenk gespritzten Medikamenten erfolgen, da es hierzu keine ausreichenden Studien über mögliche Risiken gibt.

Hyaluronsäure als Augentropfen sollte nicht bei einem erhöhten Infektionsrisiko des inneren und äußeren Auges (beispielsweise nach Augenoperationen oder bei infektionsanfälligen Patienten) angewendet werden.

Hyaluronsäure bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die Anwendung von Hyaluronsäure am Gelenk wurde in der Schwangerschaft nicht getestet. Über die Anwendung in der Stillzeit machen die Hersteller keine Angaben.

Bei der Anwendung des Wirkstoffes in Augentropfen haben Tierversuche keine Risiken gezeigt. Kontrollierte Studien am Menschen gibt es dazu nicht. Da die Hyaluronsäure am Auge nur auf rein physikalischem Weg (wasserbindend) wirkt, sind in Bezug auf Schwangerschaft und Stillzeit auch keine Nebenwirkungen für das Ungeborene zu erwarten.

Hyaluronsäure und Kinder

Zur Anwendung des Wirkstoffes bei Kindern machen die Hersteller für den Einsatz am Knie keine Angaben. Der Grund liegt wahrscheinlich darin, dass Gelenksverschleiß eigentlich nur bei Erwachsenen auftritt.

Für den Einsatz von Hyaluronsäure am Auge liegen nur Erfahrungen mit Patienten ab dem 18. Lebensjahr vor.