Heparin Gegenanzeigen

Bei der Behandlung mit Heparin müssen Beschränkungen der äußerlichen Anwendung und der Anwendung als Injektion (per Spritze) unterschieden werden. Allgemein sollte der Wirkstoff bei einer Überempfindlichkeit gegen Heparin nicht angewendet werden.

Äußerliche Anwendung
Es gelangt nur sehr wenig Wirkstoff in die Blutbahn, so dass die Wirkungen auf den Körper meist sehr schwach sind. Heparin sollte nicht äußerlich auf Schleimhäuten, offenen Wunden oder entzündeten Hautstellen (beispielsweise Sonnenbrand) oder nässenden Hautausschlägen angewendet werden. Bei krankhafter Blutungsneigung (Hämophilie) verbietet sich der äußerliche Einsatz hochdosierten Heparins.

Injektionslösungen
Heparin darf bei einem bekannten Blutplättchenmangel (Thrombozytopenie) des Typs II nicht angewendet werden. Außerdem sollte der Wirkstoff nicht verwendet werden, wenn zum Zeitpunkt der Therapie Hirnblutungen beim Patienten vermutet werden oder ein schwerer, unkontrollierter Bluthochdruck besteht. Auch im Falle eines akuten Schwangerschaftsabbruchs darf Heparin nicht verabreicht werden, da der Blutverlust zu stark wäre. Weiterhin dürfen Punktionen und Betäubungsspritzen in das Rückenmark (Lumbalpunktion, Periduralanästhesie, Spinalanästhesie) nicht zusammen mit der Injektion von Heparin erfolgen. Injektionen in Muskeln oder Blutgefäße sollten aufgrund der Gefahr eines schweren Hämatoms (Bluterguss) unterbleiben.

Allgemein gilt, dass Heparin bei allen Erkrankungen, die mit einer erhöhten Neigung zu Blutungen einhergehen, nur sehr beschränkt und mit größter Vorsicht eingesetzt werden sollte. Dazu zählen auch Blutungen im Auge, zum Beispiel im Augapfel (Glaskörperblutung) oder in der Netzhaut.

Auch bei Verdacht auf Krebserkrankungen mit Blutungsneigung, Nieren- und Harnleitersteinen und bei Alkoholmissbrauch sollte Heparin nicht angewendet werden.

Zusätzlich muss Vorsorge getroffen werden, dass Patienten während einer Therapie mit Heparin keiner Verletzungsgefahr ausgesetzt werden. Kinder und ältere Menschen sollten nur eingeschränkt mit dem Wirkstoff behandelt werden. Bei Patienten mit vorgeschädigter Leber und vorgeschädigten Nieren darf eine Heparintherapie nur unter regelmäßiger ärztlicher Kontrolle der Blutgerinnungswerte durchgeführt werden.

Heparin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Heparin kann in der Schwangerschaft eingesetzt werden. Eine mehrmonatige Anwendung des Wirkstoffs als Injektion in der Schwangerschaft kann jedoch ein erhöhtes Risiko für einen Knochenschwund Osteoporose verursachen. Zusätzlich wird während einer innerlichen Therapie mit Heparin von vermehrten Fällen von Fehl- und Totgeburten berichtet. Komplikationen bei Schwangeren sind deshalb nicht auszuschließen.

Heparin geht nicht in die Muttermilch über, so dass das Heparin in der Stillzeit angewendet werden kann. Auch der äußerliche Einsatz von Heparin Schwangerschaft und Stillzeit ist bei niedriger Dosierung unbedenklich. Bei Dosierungen über 160.000 I.E. pro 100 Gramm sollte vorsichtshalber der Arzt befragt werden. Da solch hohe Dosierungen die Blutgerinnung auch bei äußerlicher Anwendung hemmen können, ist während der Geburt eine gleichzeitige örtliche Betäubung im Rückenmarkskanal (Epiduralanästhesie) gefährlich.

Heparin und Kinder

Auch bei Kindern kann Heparin eingesetzt werden.