Goldrutenkraut + Bärentraubenblätter Gegenanzeigen

Arzneimittel mit Auszügen der Bärentraube und des Goldrutenkraut, echtes dürfen nicht verwendet werden, wenn eine Überempfindlichkeit gegen diese Pflanzenextrakte bekannt ist.

Außerdem darf die Wirkstoffkombination bei Patienten mit Wassereinlagerungen im Gewebe (Ödemen), Herzschwäche (Herzinsuffizienz) oder Nierenfunktionsstörungen nicht verordnet werden.

Patienten mit Erkrankungen der Nieren, der Leber und des Herzens sollten die Wirkstoffkombination nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Awägung durch den Arzt einnehmen.

In Tierversuchen zeigen die Abbauprodukte der Bärentraube Arbutin und Methylarbutin erbgutverändernde Eigenschaften. Außerdem ist bekannt, dass sie eine leberschädigende Wirkung entfalten können. Um eine Schädigung der Leber auszuschließen, sollten Bärentrauben-Extrakte daher maximal an sieben aufeinander folgenden Tagen und nicht häufiger als fünf Mal pro Jahr angewendet werden.

Goldrutenkraut + Bärentraubenblätter bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die pflanzliche Wirkstoffkombination aus Extrakten des Goldrutenkrauts und der Bärentraube darf während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.

Goldrutenkraut + Bärentraubenblätter und Kinder

Die pflanzliche Wirkstoffkombination aus Extrakten des Goldrutenkrauts und der Bärentraube darf Kindern unter zwölf Jahren nicht gegeben werden.