Glyceroltrinitrat – Gegenanzeigen
- Glyceroltrinitrat darf nicht angewendet werden, wenn eine Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder andere Nitratverbindungen besteht.
- Bei akutem Kreislaufversagen wie Schock oder Kreislaufkollaps ist eine Anwendung des Wirkstoffes untersagt. Auch ein Herzversagen aufgrund eines herzbedingten Schocks oder ein sehr niedriger Blutdruck lassen die Verwendung von Glyceroltrinitrat nicht zu.
- Wird der Patient mit Phosphodiesterasehemmern (z.B. Sildenafil) beispielsweise gegen Erektionsstörungen (erektile Dysfunktion) behandelt, darf Glyceroltrinitrat ebenfalls nicht eingesetzt werden, vor allem dann nicht, wenn der Patient bereits über eine Herzenge klagt.
- Das Arzneimittel sollte nur eingeschränkt und unter strenger ärztlicher Kontrolle zum Einsatz kommen, wenn das Herz in seiner Leistung stark beeinträchtigt ist. Hierzu zählen Entzündungen der Herzmuskeln, ein akuter Infarkt oder eine schwere Herzschwäche bei gleichzeitig niedrigem Füllungsdruck im Herzen, eine Verstopfung der Blutwege, eine Enge der Herzklappen (Aorten- oder Mitralstenose) oder allgemein Kreislaufregulationsschwierigkeiten.
- Bei Patienten, die aufgrund einer Verletzung oder einer Krankheit einen erhöhten Schädelinnendruck (beispielsweise nach einer Gehirnerschütterung) aufweisen, ist der Einsatz von Glyceroltrinitrat ebenfalls nur unter Einschränkungen möglich.
- Der Wirkstoff darf zudem bei einem bestehenden toxischen Lungenödem (Wassereinlagerung in den Lungen aufgrund einer Vergiftung) oder Erkrankungen mit einem gesteigerten Schädelinnendruck nicht per Infusion oder Injektion verabreicht werden. Dasselbe gilt für Patienten mit schweren Leber- und Nierenfunktionsstörungen.