Ginkgoblätter Gegenanzeigen

Bei Überempfindlichkeit gegen Ginkgoblätter oder auch Zubereitungen daraus darf der Wirkstoff nicht angewendet werden.

Die Anwendung von Ginkgoblättern bei depressiven Verstimmungen und Kopfschmerzen, die nicht in Zusammenhang mit einer Demenz auftraten, wurde bisher nicht untersucht. In diesem Fall ist der behandelnde Arzt zu fragen, bevor Ginkgoblätter-Extrakte verwendet werden. Bei krankhaft erhöhter Blutungsneigung oder gleichzeitiger Behandlung mit Blutgerinnungshemmern sollte der Arzt ebenfalls über die Einnahme entscheiden.

Ginkgo-Extrakte können den Giftstoff Ginkgotoxin enthalten. Bei Patienten mit Anfallsleiden verursachen höhere Dosen Ginkgotoxin möglicherweise Krampfanfälle. Außerdem beschleunigen Ginkgo-Zubereitungen den Abbau von Mitteln gegen Krampfanfälle (sogenannte Antikonvulsiva) und vermindern so deren Wirkung. Deshalb sollten Patienten mit Krampfleiden (Epilepsie) Ginkgo-haltige Medikamente nur nach ärztlicher Befragung anwenden. Das gilt insbesondere für den Verzehr von Ginkgo-Tee. Die enthaltene Menge an Ginkgotoxin ist oft nicht angegeben oder unbekannt.

Ginkgoblätter bei Schwangerschaft & Stillzeit

Über die Anwendung von Ginkgoblättern während der Schwangerschaft und Stillzeit liegen bisher keine Erfahrungen beim Menschen vor. Es ist ebenfalls nicht bekannt, ob einzelne Inhaltsstoffe in die Muttermilch übergehen. Schwangere Frauen und stillende Mütter sollten diesen Wirkstoff deshalb nur nach ärztlicher Rücksprache sowie nach Abwägung von Nutzen und Risiko durch den behandelnden Arzt einnehmen.

Ginkgoblätter und Kinder

Über die Anwendung von Ginkgoblättern bei Kindern liegen keine ausreichenden Erfahrungen vor. Deshalb sollten Kinder unter zwölf Jahren vorsichtshalber keine Ginkgo-haltigen Medikamente erhalten. Manche Hersteller erlauben sogar erst eine Einnahme bei Jugendlichen und Erwachsenen über 18 Jahren. Beachten Sie dafür bitte die Angaben auf der Packungsbeilage des jeweiligen Medikaments.