Gelbwurz – Gegenanzeigen
Gelbwurz darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe, Gallengangverschlüssen oder Behinderungen des Gallenabflusses wie zum Beispiel durch Tumore oder Steine.
Bei Gallensteinen und Gelbfärbung von Haut und Schleimhaut darf der Wirkstoff nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingesetzt werden.
Bei Gallensteinen und Gelbfärbung von Haut und Schleimhaut darf der Wirkstoff nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingesetzt werden.
Gelbwurz bei Schwangerschaft & Stillzeit
Gelbwurz sollte nicht von schwangeren Frauen und stillenden Müttern angewendet werden. In dieser Zeit gibt es bislang nur unzureichende Untersuchungen.