Gänsefingerkraut + Goldrutenkraut + Schachtelhalmkraut – Gegenanzeigen
Arzneimittel mit Auszügen des Gänsefingerkrauts, Goldrutenkrauts und Schachtelhalmkrauts dürfen nicht verwendet werden, wenn eine Überempfindlichkeit gegen diese Pflanzenextrakte bekannt ist.
Außerdem darf die Wirkstoffkombination bei Patienten mit Wassereinlagerungen im Gewebe (Ödemen), Herzschwäche (Herzinsuffizienz) oder Nierenfunktionsstörungen nicht verordnet werden.
Außerdem darf die Wirkstoffkombination bei Patienten mit Wassereinlagerungen im Gewebe (Ödemen), Herzschwäche (Herzinsuffizienz) oder Nierenfunktionsstörungen nicht verordnet werden.