Gänsefingerkraut + Goldrutenkraut + Schachtelhalmkraut Gegenanzeigen

Arzneimittel mit Auszügen des Gänsefingerkrauts, Goldrutenkrauts und Schachtelhalmkrauts dürfen nicht verwendet werden, wenn eine Überempfindlichkeit gegen diese Pflanzenextrakte bekannt ist.

Außerdem darf die Wirkstoffkombination bei Patienten mit Wassereinlagerungen im Gewebe (Ödemen), Herzschwäche (Herzinsuffizienz) oder Nierenfunktionsstörungen nicht verordnet werden.

Gänsefingerkraut + Goldrutenkraut + Schachtelhalmkraut bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die pflanzliche Wirkstoffkombination aus Gänsefingerkraut + Goldrutenkraut + Schachtelhalmkraut darf während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.

Gänsefingerkraut + Goldrutenkraut + Schachtelhalmkraut und Kinder

Die pflanzliche Wirkstoffkombination darf Kindern unter zwölf Jahren nicht gegeben werden.