Fusidinsäure + Betamethason Gegenanzeigen

Die Kombination Fusidinsäure + Betamethason ist aufgrund des Glukokortikoids nicht zur Anwendung bestimmt bei
  • rein bakteriell bedingten Hautinfektionen
  • Hautinfektionen, die durch Pilze oder Viren verursacht sind wie Herpes oder Windpocken
  • speziellen Hautveränderungen in Verbindung mit den Erkrankungen Tuberkulose oder Syphilis
  • Impfreaktionen der Haut
  • Mundrandentzündung (periorale Dermatitis)
  • Rosenflechte (Rosazea)
  • Patienten mit Unterschenkelgeschwüren
  • Entzündungen unter luftdichten Verbänden oder in Hautfalten
  • Hautveränderungen am Auge
  • Schwangeren.
Nur unter sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt sollte die Kombination eingesetzt werden
  • insbesondere zur längerdauernden Behandlung bei Kindern, da die Kortison-Nebenwirkungen auch ohne luftdichte Verbände auftreten können
  • bei Hautverdünnung, Geschwüren, Akne, brüchigen Hautgefäßen und Juckreiz im Afterbereich, weil Betamethason diese Beschwerden verschlimmern kann
  • zur Behandlung von größeren Körper- und Gesichtsflächen sowie zur Anwendung in Hautfalten; der Kontakt mit offenen Wunden und Schleimhäuten sollte möglichst vermieden werden
  • bei Anwendung in Augennähe, da die Kombination wegen der Gefahr der Auslösung eines Grünen Stars (Glaukom) nicht in die Augen geraten darf.

Hinweis:

Bei plötzlicher Beendigung der Therapie kann es zu einem Wiederaufflammen der Beschwerden kommen.

Fusidinsäure + Betamethason bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die Sicherheit der Anwendung von Fusidinsäure + Betamethason während Schwangerschaft und Stillzeit beim Menschen wurde bisher nicht untersucht. Während sich in Tierversuchen mit Fusidinsäure keine fruchtschädigenden Wirkungen gezeigt haben, wurden in Studien mit Glukokortikoiden derartige Effekte beobachtet. Das Risiko für den Menschen ist nicht bekannt, jedoch besteht bei einer Behandlung zum Ende der Schwangerschaft für das Ungeborene die Gefahr einer Nebennierenschädigung, die beim Neugeborenen behandelt werden muss.

Fusidinsäure und Betamethason gehen in die Muttermilch über. Eine Schädigung des Säuglings ist bisher nicht bekannt geworden. Trotzdem sollte der Arzt in der Stillzeit nur nach sorgfältiger Nutzen/Risiko-Abwägung eine Verschreibung vornehmen. Sind höhere Dosen von Betamethason oder die Einnahme von Fusidinsäure erforderlich,sollte abgestillt werden.

Fusidinsäure + Betamethason und Kinder

Die Anwendung bei Kindern unter sechs Jahren wird nicht empfohlen, da es keine Studien mit diesen Patienten zu Wirksamkeit und Sicherheit der Kombination gibt.