Fumarsäureester – Gegenanzeigen
Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Fumarsäureester oder verwandte Wirkstoffe sollten Fumarsäureester nicht eingesetzt werden. Fumarsäureester dürfen nicht angewandt werden bei Patienten mit:
- schweren Magen-Darm-Erkrankungen, wie zum Beispiel Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüren
- schweren Nieren- und Lebererkrankungen
- pustulöser Schuppenflechte und leichten Formen der gemeinen Schuppenflechte.
Fumarsäureester bei Schwangerschaft & Stillzeit
Bisher gibt es keine Anzeichen einer fruchtschädigenden Wirkung von Fumarsäureestern. Aufgrund der geringen Erfahrungsberichte zur Anwendung bei Schwangeren wird von einer Behandlung mit Fumarsäureestern in der Schwangerschaft allerdings abgeraten.Ein Übergang des Wirkstoffs in die Muttermilch kann nicht ausgeschlossen werden, deshalb ist eine Anwendung während der Stillzeit ebenfalls nicht angezeigt.