Fumarsäureester Gegenanzeigen

Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Fumarsäureester oder verwandte Wirkstoffe sollten Fumarsäureester nicht eingesetzt werden. Fumarsäureester dürfen nicht angewandt werden bei Patienten mit:

Fumarsäureester bei Schwangerschaft & Stillzeit

Bisher gibt es keine Anzeichen einer fruchtschädigenden Wirkung von Fumarsäureestern. Aufgrund der geringen Erfahrungsberichte zur Anwendung bei Schwangeren wird von einer Behandlung mit Fumarsäureestern in der Schwangerschaft allerdings abgeraten.

Ein Übergang des Wirkstoffs in die Muttermilch kann nicht ausgeschlossen werden, deshalb ist eine Anwendung während der Stillzeit ebenfalls nicht angezeigt.

Fumarsäureester und Kinder

Bei Kindern unter 18 Jahren sollten Fumarsäureester nicht angewendet werden.