FSME-Virus Gegenanzeigen

Die Impfung sollte nicht durchgeführt werden, wenn der Patient akut an der konkreten oder einer anderen schweren Infektion erkrankt ist. Auch sollte keine Behandlung erfolgen, wenn der Patient gerade von einer Infektion genesen ist.

Für Patienten mit einer angeborenen oder erworbenen Schwäche des Immunsystems (zum Beispiel Antikörpermangelsyndrom, Immunsuppression, Strahlentherapie, Leukämie) muss der Arzt Risiko und Nutzen vor der Impfung sorgfältig abwägen.

In den äußerst seltenen Fällen, in denen Personen nach dem Verzehr von Hühnereiweiß mit Symptomen wie Urtikaria, Lippen- und Epiglottisödem, Bronchospasmus, Blutdruckabfall oder Schock reagieren, sollte die Impfung nur unter sorgfältiger ärztlicher Überwachung und der Möglichkeit einer sofortigen Therapie erfolgen.

Der Impfstoff darf nicht in die Venen injiziert werden. Bei unbeabsichtigter Injektion in die Venen können allergische Reaktionen bis zum Schock auftreten. Geeignete Sofortmaßnahmen zur Schockbekämpfung müssen dann ergriffen werden.

FSME-Virus bei Schwangerschaft & Stillzeit

Es liegen keine aussagekräftigen Daten über die Anwendung des FSME-Impfstoffes während der Schwangerschaft vor. Auch ist nicht bekannt, ob Bestandteile des Wirkstoffes in die Muttermilch übertreten. Daher darf der FSME-Impfstoff während der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung angewendet werden.

FSME-Virus und Kinder

Der FSME-Impfstoff für Erwachsene darf an Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr verabreicht werden.

Für jüngere Kinder steht ein Impfstoff mit einer geringeren Dosierung zur Verfügung. Dieser darf vom vollendeten ersten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gespritzt werden.

Hinsichtlich der Impfung bei Kindern wird wegen der notwendigen ärztlichen Nutzen-Risiko-Abwägung auf die aktuelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) verwiesen.