Framycetin Gegenanzeigen

Der Wirkstoff darf bei einer Überempfindlichkeit gegen Framycetin, Neomycin oder andere Aminoglykosid-Antibiotika sowie bei eingeschränkter Nierenfunktion oder bei einer Vorschädigung des Gehör- und Gleichgewichtsorgans (Vestibular- oder Cochlearorgans) nicht eingesetzt werden.

Bei Frühgeborenen und in den ersten Lebenswochen des Kindes darf der Wirkstoff ebenfalls nicht gegeben werden. Durch die noch nicht ausgereifte Nierenfunktion kann der Wirkstoff sich anreichern und die Nieren und das Gehör des Neugeborenen schädigen.

In den Darreichungsformen Kegel und Puder darf Framycetin zudem nicht in der Bauchhöhle angewendet werden.

Nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung sollte Framycetin verabreicht werden bei der Muskelerkrankung Myasthenia gravis und bei Patienten, die gleichzeitig muskelentkrampfende Wirkstoffe (Muskelrelaxantien) erhalten.

Framycetin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Der Wirkstoff Framycetin darf während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden, da das Ungeborene stark geschädigt werden kann.

Der Wirkstoff kann auch bei der äußerlichen Anwendung in den Körper der Mutter aufgenommen werden und so auch in die Muttermilch gelangen. Beim gestillten Säugling kann dadurch Durchfall auftreten. Außerdem kann die natürliche Mundflora des Kindes so verändert werden, dass bei ihm eine Pilzbesiedlung an den Schleimhäuten (Pilzinfektion im Mund) möglich ist.

Framycetin und Kinder

Da für die Anwendung des Wirkstoffs bei Kindern keine ausreichenden Erfahrungen über die genaue Wirkweise vorliegen, sollte Framycetin an Kinder nicht verabreicht werden.

Bei Frühgeborenen und in den ersten Lebenswochen des Kindes darf der Wirkstoff keinesfalls angewandt werden. Durch die noch nicht ausgereifte Nierenfunktion kann der Wirkstoff sich anreichern und die Nieren und das Gehör des Neugeborenen schädigen.