Fosinopril + Hydrochlorothiazid – Gegenanzeigen
Fosinopril darf nicht gegeben werden bei
- Überempfindlichkeit gegen
Fosinopril oder einen anderen ACE-Hemmer - angioneurotischem Ödem (Quincke-Ödem) mit Schwellung von Gesicht, Lippen, Zunge, Kehlkopf, Schleimhaut und Augen
- folgenden Nierenerkrankungen: bei beidseitiger Nierenarterienverengung (Nierenarterienstenose) oder einseitiger Nierenarterienverengung bei einer Einzelniere, nach einer Nierentransplantation
- folgenden Herzerkrankungen: bei herzbedingtem Schock, Herzklappenverengung (Mitralklappe oder Aorta) mit Einfluss auf den Kreislauf, krankhafter Vergrößerung des Herzens mit Verschluss des Blutausstroms aus dem Herzen sowie unbehandelbarer, schwerer Herzmuskelschwäche
- primärem Hyperaldosteronismus (hier sind ACE-Hemmer wirkungslos)
- LDL-Apherese mit Dextransulfat im Rahmen einer Blutsäuberung von Cholesterin und sonstigen Therapieverfahren, bei denen Blut in Kontakt mit negativ geladenen Oberflächen kommen kann
- gleichzeitig stattfindender Desensibilisierungs-Therapie mit Insektengiften.
- bei Patienten, die eine Blutwäsche (Dialyse) bekommen.
gleichzeitiger Anwendung von Poly(acrylnitril, natrium-2-methallylsulfonat)high-flux-Membranen (werden bei der Dialyse eingesetzt)
- erhöhtem Urineiweiß von über 1 Gramm pro Tag
- Lebererkrankungen oder Leberfunktionsstörungen
- gestörter Immunreaktion oder Kollagenkrankheiten (wie bei Lupus erythematodes und Sklerodermie)
Der Einsatz von Hydrochlorothiazid verbietet sich bei:
- Überempfindlichkeit gegen Hydrochlorothiazid sowie andere Thiazide oder Sulfonamiden
- schweren Nierenfunktionsstörungen und akuter Nierenkörperchenentzündung
- Leberausfallkoma
- bei Mineralhaushaltstörungen wie Kaliummangel, Natriummangel, Kalziumüberschuss
- geringem Blutvolumen
- Gicht.
- niedrigem Blutdruck
- Hirndurchblutungsstörungen
- Erkrankung der Herzkranzgefäße (KHK)
- Zuckerkrankheit
- leichten Nierenfunktionsstörungen
- eingeschränkter Leberfunktion.
Fosinopril + Hydrochlorothiazid bei Schwangerschaft & Stillzeit
Im ersten Schwangerschaftsdrittel wird die Einnahme der Wirkstoffkombination Fosinopril + Hydrochlorothiazid nicht empfohlen, im zweiten und dritten Drittel der Schwangerschaft ist die Anwendung verboten. Frauen im gebärfähigen Alter sollten während der Therapie eine zuverlässige Methode der Empfängnisverhütung anwenden.
Für den jeweiligen Wirkstoffpartner gelten folgende Warnhinweise:
Fosinopril
Eine Behandlung mit Fosinopril sollte keinesfalls während der Schwangerschaft begonnen werden. Bei Schwangerschaftswunsch sind alternative blutdrucksenkende Wirkstoffe mit geeignetem Sicherheitsprofil für Schwangere zu wählen; es sei denn, der Arzt hält eine Fortführung der Behandlung mit Fosinopril für zwingend erforderlich.
Wird eine Schwangerschaft festgestellt, muss Fosinopril unverzüglich abgesetzt und, wenn erforderlich, eine alternative Therapie begonnen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand (Januar 1013) geht man davon aus, dass Fosinopril die Entwicklung des Ungeborenen gefährden kann, eine fruchtschädigende Wirkung konnte jedoch nicht belegt werden. Mögliche Effekte durch Fosinopril sind zu wenig Fruchtwasser der Mutter oder eine verminderte Nierenfunktion und eine verzögerte Schädelverknöcherung beim Säugling. Daraus können Nierenversagen, niedriger Blutdruck oder eine erhöhte Kalium-Konzentration im Blut entstehen. Daher sollten im Falle einer Fosinopril-Gabe ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel die Nierenfunktion und der Schädels des Ungeborenen per Ultraschall untersucht werden.
Zur Anwendung in der Stillzeit liegen bislang keine hinreichenden Erkenntnisse vor. Es wird jedoch dazu geraten, Fosinopril gegen einen sichereren Wirkstoff auszutauschen. Das gilt insbesondere dann, wenn Früh- oder Neugeborene gestillt werden.
Hydrochlorothiazid (HCT)
Für die Anwendung von Hydrochlorothiazid (HCT) in der Schwangerschaft gibt es bislang nur begrenzte Erfahrungen, insbesondere während des ersten Schwangerschaftsdrittels. Auf Grund des Wirkmechanismus kann Hydrochlorothiazid im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel die Versorgung des Ungeborenen im Mutterleib gefährden und zu vor- und nachgeburtlichen Auswirkungen wie Gelbfärbung der Haut und Schleimhaut (Ikterus), Störung des Elektrolythaushalts und einem Mangel an Blutplättchen (sogenannte Thrombozytopenie) beim Säugling führen.
Weiterhin kann sich das Blutplasma-Volumen der Mutter verringern, was das Risiko einer Minderdurchblutung des Mutterkuchens (der sogenannten Plazenta) birgt. Deshalb darf Hydrochlorothiazid (unter anderem) nicht bei Gewebswasseransammlungen in der Schwangerschaft (Schwangerschaftsödemen), Bluthochdruck in der Schwangerschaft (Schwangerschaftshypertonie) sowie auch nicht bei einer sogenannten Präeklampsie (eine Schwangerschaftserkrankung mit erhöhtem Blutdruck, vermehrter Eiweißausscheidung im Urin und Wassereinlagerungen im Gewebe) gegeben werden.
Hohe Dosen von Hydrochlorothiazid können die Milchbildung hemmen. Zudem tritt der Wirkstoff in die Muttermilch über. Deshalb sollten stillende Frauen nicht mit Hydrochlorothiazid behandelt werden.