Fluorometholon Gegenanzeigen

Bei einer Überempfindlichkeit gegen Fluorometholon darf der Wirkstoff nicht angewendet werden. Auch im ersten Drittel einer Schwangerschaft ist die Behandlung mit Fluorometholon nicht erlaubt.

Augeninfektionen durch Viren (wie etwa Herpes), Bakterien oder Pilze dürfen nicht mit Fluorometholon behandelt werden. Gleiches gilt für Geschwüre am Auge, Verletzungen der Hornhaut sowie bei Engwinkelglaukom.

Nach behandelten Augeninfektionen durch Herpes-Viren oder bei Weitwinkelglaukomen sollte Fluorometholon nur nach ärztlicher Rücksprache angewendet werden.

Fluorometholon bei Schwangerschaft & Stillzeit

Im ersten Drittel der Schwangerschaft ist die Behandlung mit Fluorometholon nicht erlaubt, da sich im Tierversuch vermehrt Hinweise auf Missbildungen ergaben. Während der übrigen Monate der Schwangerschaft darf der Wirkstoff nur nach strenger Abwägung von Nutzen und Risiko durch den behandelnden Arzt angewendet werden.

Es ist nicht bekannt, ob Fluorometholon wie andere Glukokortikoide in die Muttermilch und damit in den Säugling gelangt. Um Schädigungen des Kindes zu vermeiden, sollte der Wirkstoff während der Stillzeit nur nach ärztlicher Rücksprache und in geringstmöglicher Dosierung angewendet werden. Bei einer längerfristigen Anwendung muss das Kind in jedem Fall vorher abgestillt werden.

Fluorometholon und Kinder

Kinder können Fluorometholon unbedenklich anwenden.