Fluocinolonacetonid + Neomycin Gegenanzeigen

Fluocinolonacetonid + Neomycin darf bei einer Überempfindlichkeit gegen Fluocinolonacetonid oder Neomycin nicht eingesetzt werden.

Ebenso darf die Wirkstoffkombination nicht eingesetzt werden bei
Hautveränderungen aufgrund Tuberkulose oder Syphilis. Gleiches gilt bei Hautreaktionen infolge von Impfungen. Auch bei der Dermatitis perioralis, der Rosazea und bei Hauterkrankungen, die in erster Linie durch Bakterien, Viren oder Pilze verursacht wurden, ist die Anwendung von Fluocinolonacetonid + Neomycin untersagt.

Bei Verabreichung von Aminoglykosid-Antibiotika (ebenfalls Wirkstoffe gegen Bakterien) über den Mund (zum Beispiel in Form von Tabletten) oder über die Vene darf die Wirkstoffkombination nicht gleichzeitig aufgetragen werden.

Auch bei eingeschränkter Nierenfunktion darf Fluocinolonacetonid + Neomycin, wegen möglicherweise auftretender gefährlich hoher Wirkstoffspiegel im Blut, nicht verwendet werden.

Fluocinolonacetonid + Neomycin darf nicht im Augenbereich und im Gehörgang angewendet werden. Die Anwendung unter dicht verschlossenen Verbänden (Okklusivverband) sollte ebenfalls unterbleiben.

Grundsätzlich sollte keine großflächige (über 20 Prozent der Körperoberfläche) oder langfristige Behandlung erfolgen.

Fluocinolonacetonid + Neomycin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Während Schwangerschaft und Stillzeit ist die Verwendung von Fluocinolonacetonid + Neomycin nicht erlaubt.

Fluocinolonacetonid + Neomycin und Kinder

Bei Säuglingen und Kleinkindern (bis einschließlich drei Jahre) ist die Anwendung von Fluocinolonacetonid + Neomycin nicht erlaubt.

Bei älteren Kindern sollten nur kurzfristige (bis zu einer Woche) und kleinflächige (weniger als zehn Prozent der Körperoberfläche) Anwendungen erfolgen.