Flumetason-21-pivalat Gegenanzeigen

Der Wirkstoff darf bei Überempfindlichkeit gegen Flumetason-21-pivalat, bei bakteriellen Hauterkrankungen wie Akne, entzündeten Ekzemen, Hautveränderungen aufgrund einer Tuberkulose und Syphilis sowie durch Viren verursachten (viralen) Hauterkrankungen wie Lippenherpes oder Windpocken nicht eingesetzt werden.

Ebenso darf Flumetason-21-pivalat nicht angewandt werden bei Hautreaktionen infolge von Impfungen, Pilzerkrankungen, durch Parasiten verursachten (parasitären) Erkrankungen, chronischen Hautveränderungen wie Rosazea, Entzündungen im Gesichtsbereich (Dermatitis perioralis), Gürtelrose, ausgedehnten Formen der chronischen Schuppenflechte sowie bei Juckreiz im After- und Genitalbereich.

Im Augenbereich darf der Wirkstoff nicht verwendet werden, da die Gefahr einer Augeninnendruckerhöhung (grüner Star, auch Glaukom genannt) besteht. Auch unter dicht verschlossenen Verbänden (Okklusivverbänden) darf Flumetason-21-pivalat nicht aufgetragen werden.

Daneben sollte eine großflächige (mehr als zehn bis 20 Prozent der Körperoberfläche) oder lang andauernde (länger als zwei bis drei Wochen) Behandlung insbesondere bei älteren Menschen vermieden werden. Ist eine großflächige oder lang andauernde Behandlung im Einzelfall erforderlich, muss eine sorgfältige Therapieüberwachung durch den Arzt gewährleistet sein.

Eine besonders sorgfältige Überwachung muss erfolgen bei der Anwendung im Gesicht, am Hals, in Hautfalten, im After- und Genitalbereich, auf nässenden Hautflächen, Schrunden und Geschwürbildungen.

Auch bei Patienten mit Leberfunktionsstörungen und Patienten mit einer Zuckererkrankung (Diabetes mellitus) erfordert die Behandlung eine sorgfältige ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung.

Flumetason-21-pivalat bei Schwangerschaft & Stillzeit

Flumetason-21-pivalat darf während den ersten drei Schwangerschaftsmonaten nicht angewendet werden.

Bei großflächiger, langfristiger Anwendung oder unter dicht verschlossenen Verbänden besteht die Möglichkeit, dass der Wirkstoff in den Körper der Mutter aufgenommen wird. Flumetason-21-pivalat kann dann über den Mutterkuchen (Plazenta) zum Ungeborenen gelangen und dieses schädigen. Deshalb sollte während der restlichen Schwangerschaftsmonate der Wirkstoff nur in dringenden Fällen nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung, nur kurzfristig und so kleinflächig wie möglich auf die Haut aufgetragen werden. Die Hautbehandlung mit Flumetason-21-pivalat unter dicht verschlossenen Verbänden ist dabei nicht gestattet.

Flumetason-21-pivalat geht in die Milch über. Daher sollte der Wirkstoff während der Stillzeit nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung verwendet werden. Insbesondere sollten stillende Mütter den Wirkstoff nicht im Brustbereich auftragen, um einen direkten Kontakt des Säuglings mit dem Wirkstoff zu vermeiden.

Flumetason-21-pivalat und Kinder

Der Wirkstoff Flumetason-21-pivalat darf nicht bei Kleinkindern unter zwei Jahren angewendet werden.

Bei Kindern ist die Gefahr einer Aufnahme der Wirkstoffe über die Haut in den Körper (systemische Wirkstoffaufnahme) höher als bei Erwachsenen, da deren Haut wesentlich dünner und empfindlicher ist. Flumetason-21-pivalat sollte daher bei Kindern nur kurzfristig nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung und kleinflächig (maximal zehn Prozent der Körperoberfläche) eingesetzt werden.