Fentanyl – Gegenanzeigen
Fentanyl darf allgemein nicht verwendet werden bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einer Abhängigkeit von opioiden Schmerzmitteln. Ebenso sollte die Verwendung des Wirkstoffes zur Schmerzstillung während der Geburt (auch bei Kaiserschnitt) wegen möglicher Störung der kindlichen Atemfunktion unterbleiben.
Ansonsten richten sich die Anwendungseinschränkungen nach der Arzneiform:
Lutschtabletten
Bei gleichzeitiger Anwendung von
Monoaminoxidase (MAO)-Hemmern oder innerhalb von zwei Wochen nach
Beendigung einer Therapie mit MAO-Hemmern sowie bei schwerwiegender
Einschränkung der Atemfunktion oder bei schwerwiegenden obstruktiven
Lungenerkrankungen (COPD) verbietet sich die Anwendung.
Nur nach
strenger Nutzen-Risiko-Abwägung durch einen in der Schmerztherapie
erfahrenen Arzt und unter seiner Aufsicht dürfen Lutschtabletten
angewendet werden bei
- Patienten, die noch nicht mit Opioiden vorbehandelt sind, da bei ihnen ein erhöhtes Risiko für eine Hemmung der Atemfunktion besteht
- Kopfverletzungen, Hirntumoren, erhöhter Hirndruck, Bewusstseinsstörungen oder Koma, weil der Verlauf dieser Erkrankungen durch opioide Schmerzmittel verändert wird
- langsamen Herzrhythmusstörungen
- eingeschränkter Leber- und/oder Nierenfunktion
- Blutmengenmangel (Hypovolämie) und niedrigem Blutdruck.
Pflaster
Fentanyl-Pflaster dürfen nicht verwendet werden bei- kurzfristigen Schmerzzuständen beispielsweise nach Operationen
- langsamen Herzrhythmusstörungen
- schwer beeinträchtigter Gehirnfunktion.
- unterdrückter Atemfunktion (beispielsweise durch andere medizinische Behandlungen, Harnvergiftung oder ernste Infektionen)
- chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) wie chronischer Bronchitis, Asthma und eingeschränktem Atemvolumen
- eingeschränkter Leber- und/oder Nierenfunktion
- Kopfverletzungen, Hirntumoren, erhöhter Hirndruck, Bewusstseinsstörungen oder Koma, weil der Verlauf dieser Erkrankungen durch opioide Schmerzmittel verändert wird
- älteren Patienten, weil es bei ihnen eher zu einer Überdosierung kommt
- Fieber, weil es die Blutkonzentration und damit die Wirkung des Fentanyl erhöht
- Patienten mit Arzneimittel- oder Alkoholsucht.
Injektionen
Der Einsatz ist nicht erlaubt bei- gehemmter Atemfunktion ohne Beatmung oder schwerwiegende Atemfunktionsstörungen wie Asthma oder COPD
- gleichzeitiger Behandlung mit MAO-Hemmern (gegen Depressionen) oder innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Anwendung von MAO-Hemmern
- erhöhtem Hirndruck oder Schädel-Hirnverletzungen
- Blutmengenmangel (Hypovolämie) und niedrigem Blutdruck
- Myasthenia gravis.
- älteren und neugeborenen Patinten, da diese besonders schnell einen Atemstillstand erleiden
- Epileptikern, da es möglicherweise zu Anfällen kommen kann
- Gallenwegserkrankungen, weil Krämpfe der Gallengänge möglich sind
- chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen und Einengungen des Darmes, weil Fentanyl die Darmbewegungen hemmt.
Für die Anwendung von Pflastern und Injektionen gilt weiterhin:
Besondere ärztliche Vorsicht bei der Verordnung von Fentanylpflastern und -injektionen muss erfolgen, wenn gleichgzeitig Medikamente verabreicht werden, die das sogenannte serotenerge Nervenbotenstoff-System beeinflussen. Dazu gehören:
- selektive Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer
- Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahme-Hemmer
- Wirkstoffe, die den Stoffwechsel (Abbau/Ausscheidung) von Serotonin beeinflussen (einschließlich MAO-Hemmer).
Bei einer Kombination dieser Medikamente könnte das sogenannte Serotonin-Syndrom auftreten - auch bei eingehaltener Dosierungsempfehlung. Das Serotonin-Syndrom ist mitunter schwerwiegend bis lebensbedrohlich. Anzeichen dafür sind unter anderem:
- Bewusstseinsveränderungen wie erhöhte Aggressivität, Whanvorstellungen und Koma
- Körperfunktionsstörungen wie Herzrasen, Blutdruckveränderungen und Temperaturanstieg
- Veränderungen in der Nerven-Muskel-Koordination wie gesteigerte Reflexe, Koordinationsstörungen und Muskelsteifheit
- Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit und Erbrechen sowie Durchfall.
Fentanyl bei Schwangerschaft & Stillzeit
Der Wirkstoff sollte während der gesamten Schwangerschaft nicht eingenommen werden, da er schon im Mutterleib abhängig machen und nach der Geburt Entzugserscheinungen beim Neugeborenen auslösen kann.Vor oder während der Geburt (inklusive Kaiserschnitt) gegeben, kann der Wirkstoff einen Atemstillstand beim Kind verursachen und darf deshalb nicht angewendet werden.
Obwohl eine Schädigung des Säuglings bisher nicht bekanntgeworden ist, darf der Wirkstoff in der Stillzeit nicht eingenommen werden, da er in die Milch übergeht. Daher sollen Frauen bei der Anwendung von Lutschtabletten und nach Injektionen von Fentanyl bis zum nächsten Stillen mindestens 24 Stunden warten, bei Fentanyl-Pflastern mindestens 72 Stunden.