Fenoterol Gegenanzeigen

Fenoterol darf darf nicht angewendet werden bei:Zur Wehenhemmung sollte Fenoterol nach Möglichkeit nicht angewandt werden, wenn die Patientin unter Funktionsstörungen des Mutterkuchens (Plazentainsuffizienz), EPH-Gestose, fehlender Darmbewegung (Darmatonie), zu niedrigem Blutdruck oder verminderter Konzentration von Eiweißen im Blut leidet.

Nimmt der Patient gleichzeitig Herzglykoside ein, darf er Fenoterol nur unter größter ärztlicher Vorsicht anwenden.

Fenoterol bei Schwangerschaft & Stillzeit

Fenoterol kann über den Mutterkuchen in das Blut des ungeborenen Kindes gelangen und dort Nebenwirkungen verursachen. Daher sollte es während der Schwangerschaft nicht zur Therapie von Atemwegserkrankungen, sondern lediglich zur Wehenhemmung verwendet werden.

Wenn Fenoterol zur Wehenhemmung eingesetzt wird, muss das Kind kurz nach der Geburt auf einen erhöhten Blutzuckerspiegel und Bluthochdruck untersucht werden.

Während des Stillens sollte Fenoterol nur nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiko durch einen Arzt zum Einsatz kommen.

Fenoterol und Kinder

Bei Atemwegserkrankungen wird Fenoterol meist inhaliert. Kinder unter vier Jahren können in der Regel noch nicht mit einem Inhalator umgehen. Auch bei Kindern ab vier Jahren sollte ein Erwachsener die Anwendung überwachen.