Fenoterol – Gegenanzeigen
Fenoterol darf darf nicht angewendet werden bei:
Nimmt der Patient gleichzeitig Herzglykoside ein, darf er Fenoterol nur unter größter ärztlicher Vorsicht anwenden.
- Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff
- schwerer Schilddrüsenüberfunktion
- Herzrhythmusstörungen mit schnellem Herzschlag (Tachyarrhythmie) und Reizleitungsstörung am Herzen (WPW-Syndrom)
- Herzmuskelerkrankung, Entzündung des Herzmuskels (Myokarditis), frischem Herzinfarkt, Herzklappenfehler oder koronarer Herzkrankheit
- Phäochromozytom
- Muskelschwund
- schlecht behandelter Zuckererkrankung (Diabetes mellitus vom Typ 1 oder Diabetes mellitus vom Typ 2)
- schwerem Bluthochdruck und Bluthochdruck in den Lungengefäßen (pulmonalem Hochdruck)
- eingeschränkter Leber- oder Nierenfunktion
- schweren Blutungen der Geschlechtsorgane
- verminderter Blutgerinnung, Vena cava-Kompressionssyndrom
- Amnioninfektionssyndrom
- Psychosen
- Aneurysma
- verminderter Kaliumkonzentration im Blut.
Nimmt der Patient gleichzeitig Herzglykoside ein, darf er Fenoterol nur unter größter ärztlicher Vorsicht anwenden.
Fenoterol bei Schwangerschaft & Stillzeit
Fenoterol kann über den Mutterkuchen in das Blut des ungeborenen Kindes gelangen und dort Nebenwirkungen verursachen. Daher sollte es während der Schwangerschaft nicht zur Therapie von Atemwegserkrankungen, sondern lediglich zur Wehenhemmung verwendet werden.Wenn Fenoterol zur Wehenhemmung eingesetzt wird, muss das Kind kurz nach der Geburt auf einen erhöhten Blutzuckerspiegel und Bluthochdruck untersucht werden.
Während des Stillens sollte Fenoterol nur nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiko durch einen Arzt zum Einsatz kommen.