Eucalyptusöl Gegenanzeigen

Eucalyptusöl darf nicht verwendet werden bei:Eukalyptusölhaltige Präparate zum Einreiben dürfen nicht auf geschädigte, verletzte oder verbrannte Haut sowie im Bereich von Schleimhäuten aufgetragen werden.

Die Einnahme des Wirkstoff verbietet sich bei entzündlichen Erkrankungen im Magen-Darm-Bereich und im Bereich der Gallenwege sowie bei schweren Lebererkrankungen.

Eucalyptusöl darf als Badezusatz nicht verwendet werden bei größeren Hautverletzungen, akuten Hauterkrankungen unklarer Herkunft, schweren fieberhaften und infektiösen Erkrankungen sowie bei Herzmuskelschwäche und Bluthochdruck.

Eucalyptusöl bei Schwangerschaft & Stillzeit

In der Schwangerschaft verbietet sich der Einsatz des Wirkstoffs, stillende Frauen sollten Eukalyptusöl nicht im Brustbereich auftragen.

Eucalyptusöl und Kinder

Bei Neugeborenen bis zu einem Monat darf Eukalyptusöl nur auf Anraten eines Arztes angewendet werden. Bei Kindern unter zwei Jahren darf der Wirkstoff generell nur in geringer Menge und ausschließlich auf dem Rücken aufgetragen werden. Insbesondere bei kleinen Kindern ist Eukalyptusöl nicht im Gesicht und in keinem Fall in Nasen- und Augennähe anzuwenden. Gleiches gilt für die Haut bei vorliegenden Hautkrankheiten oder Kinderkrankheiten mit Hauterscheinungen.

Kinder unter zwei Jahren sollten nicht inhalieren, auch Erkältungsbäder sind in diesem Alter nicht zu empfehlen.

Kinder, die zu Verkrampfungen der Atemmuskulatur neigen, dürfen gar nicht behandelt werden. Wie oben schon erwähnt, gilt natürlich auch bei Kindern: keine Behandlung bei Keuchhusten, Asthma und Pseudokrupp.

Eine Einnahme von Eukalyptusöl darf erst ab dem zwölften Lebensjahr erfolgen.