Etofenamat Gegenanzeigen

Bei Überempfindlichkeit gegen Etofenamat, Flufenaminsäure und andere nicht-steroidale Antirheumatika darf dieser Wirkstoff nicht verabreicht werden.

Eine äußerliche Anwendung auf verletzter oder entzündeter Haut, auf Hautausschlägen, in den Augen oder auf Schleimhäuten ist ebenfalls untersagt.

Die Etofenamat-haltige Injektionslöung darf nicht bei Magengeschwüren oder Darmgeschwüren (auch in der Vergangenheit), inneren Blutungen sowie bei unzureichender Leistung der Leber, der Niere oder des Herzens angewendet werden. Gleiches gilt bei gleichzeitiger Behandlung mit Blutgerinnungshemmern (Antikoagulanzien und Thrombozytenaggregationshemmer).

Eine ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung jeglicher Anwendung ist unerlässlich bei
  • Asthma
  • Heuschnupfen
  • Nasenpolypen
  • andauernden Atemwegsinfektionen
  • chronisch verengten Bronchien (COPD)
  • Störungen der Bildung von roten Blutkörperchen in der Leber (Porphyrie)
Nur unter sorgfältiger ärztlicher Überwachung darf der Wirkstoff gespritzt werden bei

Etofenamat bei Schwangerschaft & Stillzeit

Ausreichende Unbedenklichkeits-Untersuchungen über die Anwendung während der Schwangerschaft sind bisher nicht durchgeführt worden. In Tierversuchen wurden Hinweise auf fruchtschädigende Wirkungen nachgewiesen. Daher ist die Anwendung von Etofenamat in der Schwangerschaft untersagt.

Da der Wirkstoff in die Milch übergeht, sollte Etofenamat in der Stillzeit nur nach strenger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung und nur äußerlich, kleinflächig sowie über kurze Zeit angewendet werden. Etofenamat-haltige Injektionslösungen dürfen auch in der Stillzeit nicht angewendet werden.

Etofenamat und Kinder

Die Altersgrenzen bezüglich der Zulassung von Etofenamat bei Kindern sind unterschiedlich je nach Präparat und Darreichungsform. Grundsätzlich jedoch sind Säuglinge und Kleinkinder von einer Anwendung ausgeschlossen.