Etidronsäure Gegenanzeigen

Etidronsäure darf nicht angewendet werden bei
  • Knochenerweichung bei Erwachsenen (Osteomalazie)
  • Nierenfunktionsstörungen mit der Ausnahme einer Störung durch Blutkalziumüberschuss und nur kurzfristiger Anwendung
  • schweren plötzlich auftretenden Entzündungen des Verdauungskanals
  • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff.

Bei eingeschränkter Nierenfunktion oder Neigung zur Nierensteinbildung sollte der Einsatz des Wirkstoffes nur unter strenger Nutzen-Risiko-Abschätzung durch den Arzt erfolgen. In solchen Fällen ist die Calciumkonzentration in Blut und Urin regelmäßig ärztlich zu überwachen.

Bei Patienten mit der Knochenkrankheit Morbus Paget ist die Ausscheidung der Aminosäure Hydroxyprolin und die Blutkonzentration des Enzyms alkalische Phosphatase laufend ärztlich zu kontrollieren.

Besondere Hinweise

Bei Krebspatienten kam es mitunter zu Knocheninfarkten (Osteonekrosen) des Kiefers, wenn Bisphosphonate (wie Etidronsäure) in die Vene verabreicht wurden. Diese traten üblicherweise im Zusammenhang mit einer Zahnentfernung und/oder einer örtlichen Infektion (einschließlich einer Knochenmarkentzündung - Osteomyelitis) auf. Viele dieser Patienten erhielten zudem eine Chemotherapie und Kortison-haltige Medikamente (Kortikosteroide). Zu solchen Osteonekrosen des Kiefers kam es auch bei Osteoporosepatienten, die Bisphosphonate einnahmen.

Vor einer Behandlung mit Etidronsäure sollte - bei entsprechenden Risiken - eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung mit geeigneten Vorbeugemaßnahmen vorangehen. Solche Risiken sind zum Beispiel:

  • Krebserkankungen
  • eine Chemo- oder Strahlentherapie
  • Behandlung mit Kortikosteroiden
  • schlechte Mundhygiene.

Während der Behandlung sollten kieferchirurgische Eingriffe soweit möglich vermieden werden.

Entwickeln Patienten während einer Bisphosphonattherapie eine Osteonekrose, kann ein kieferchirurgischer Eingriff zu einer Verschlechterung führen.

Ob das Absetzen einer Bisphosphonattherapie bei Patienten, die einen kieferchirurgischen Eingriff benötigen, das Risiko einer Osteonekrose des Kiefers vermindert, weiß man bislang noch nicht.

Die Therapieplanung sollte bei jedem Patienten individuell nach einer Nutzen-Risiko-Bewertung durch den Arzt erfolgen. 

Etidronsäure bei Schwangerschaft & Stillzeit

Im Tierversuch stört der Wirkstoff bei hohen Dosen die Knochenbildung der Ungeborenen. Ein Einsatz während der Schwangerschaft muss daher unterbleiben und vor Beginn der Behandlung mit Etidronsäure sollte eine Schwangerschaft sicher ausgeschlossen werden.

Da nicht bekannt ist, ob der Wirkstoff in die Milch übergeht, sollte in der Stillzeit keine Behandlung mit Etidronsäure erfolgen oder abgestillt werden.

Etidronsäure und Kinder

Für die Behandlung von Kindern mit dem Wirkstoff konnten bisher noch nicht ausreichend Erfahrungen gesammelt werden. Ein Einsatz bei dieser Altersgruppe ist daher untersagt.