Ethinylestradiol + Dienogest Gegenanzeigen

Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Ethinylestradiol oder Dienogest darf die Kombination nicht angewendet werden. Weitere Gegenanzeigen sind starke Blutdruckerhöhungen und migräneartige Kopfschmerzen sowie die Erkrankung Porphyrie (Blutbildungsstörung). Außerdem ist eine Behandlung mit Ethinylestradiol und Dienogest untersagt bei Blutungen im Genitalbereich unbekannter Ursache, unbehandelter Gebärmutterschleimhautvergrößerung sowie früheren oder bestehenden venösen blutpfropfbildenden und gefäßentzündlichen Erkrankungen.

Andere Gegenanzeigen sind Gefäßverstopfungen wie die Lungenembolie, Herzkranzgefäßverengung mit Brustengebeschwerden sowie Herzinfarkt.

Die Gabe von Ethinylestradiol und Dienogest ist weiterhin bei bestehendem oder überwundenem Brustkrebs oder einem entsprechenden Verdacht darauf nicht zu befürworten. Bei hormonabhängigen bösartigen Tumoren oder einem Verdacht wie beispielsweise auf Gebärmutterkrebs, darf die Wirkstoffkombination ebenfalls nicht angewandt werden.

Als Verdachtsrisikofaktoren für hormonabhängige Tumoren gelten der systemische Lupus erythematodes (Schmetterlingsflechte), ein krankhafter Bindgewebsumbau und eine Gebärmutterschleimhautvergrößerung in der Vorgeschichte. Risikopatienten sind weiterhin Raucherinnen unter 30 Jahren mit familiär gehäuften Zuckerunverträglichkeiten oder Zuckeraufnahmestörungen, sowie Patientinnen mit Krampfleiden, Asthma und Schwerhörigkeit. Diese Frauen sollten nicht mit der Wirkstoffkombination behandelt werden.

Bei akuter oder zurückliegender Lebererkrankung, Gelbsucht oder Gallensteinleiden müssen sich vor der Anwendung von Ethinylestradiol und Dienogest erst die Leberwerte wieder normalisieren.

Ethinylestradiol + Dienogest bei Schwangerschaft & Stillzeit

Eine Behandlung mit Ethinylestradiol und Dienogest sollte in der Schwangerschaft nicht erfolgen. Vor Therapiebeginn ist diese immer auszuschließen. Wenn es während der Behandlung zu einer Schwangerschaft kommt, muss die Ethinylestradiol-/Dienogest-Gabe sofort abgebrochen werden. Die Studien, die zurzeit mit Kombinationen von Östrogenen mit anderen Gestagenen relevant sind, zeigen zwar keine Missbildungen oder andere kindesschädigende Wirkungen, jedoch sind unerwünschte hormonelle Wirkungen auf die Entwicklung der Nieren und ableitenden Harnwege nicht völlig auszuschließen.

Der Einsatz von Ethinylestradiol und Dienogest ist in der Stillzeit ebenfalls nicht angezeigt. Geringe Wirkstoffmengen können in die Muttermilch übergehen, die Milchproduktion kann außerdem reduziert sein.

Ethinylestradiol + Dienogest und Kinder

Es besteht keine Notwendigkeit für den Einsatz bei Kindern.