Estradiol + Levonorgestrel Gegenanzeigen

Die Anwendung der Wirkstoffkombination ist nicht erlaubt bei:
Nur noch einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiko durch den Arzt und regelmäßiger Überwachung ist der Wirkstoff anzuwenden bei:Gründe zum sofortigen Absetzen der Therapie sind:
  • Anzeichen für Gefäßentzündungen oder Gerinnselbildung
  • Blutdruckanstieg auf Werte über 140/90 mmHg
  • eine geplante Operationen (sechs Wochen vorher)
  • ein plötzliches Auftreten von Gelbsucht
  • migräneartige oder ungewohnt starke Kopfschmerzen
  • starker allgemeiner Juckreiz
  • akute Seh-, Hör-, Empfindungs- oder Bewegungsstörungen
  • Lähmungserscheinungen
  • starke Oberbauchschmerzen
  • Lebervergrößerung oder Leberentzündung
  • Anzeichen einer Blutung im Bauchraum
  • Entgleisung einer Zuckerkrankheit
  • schwere Krampfanfälle
  • Neu- beziehungsweise Wiederauftreten einer Porphyrie.

Estradiol + Levonorgestrel bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die Wirkstoffkombination darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden. Vor Beginn der Behandlung ist eine Schwangerschaft auszuschließen. Tierversuche zeigen, dass Estradiolvalerat das Ungeborene schädigen kann. Bei Ratten wurden Wachstumsverzögerungen, Missbildungen der Geschlechtsteile und des Harntrakts beobachtet. Ob diese Erkenntnisse auf den Menschen übertragbar sind, ist unbekannt.

Die Hormone treten in die Muttermilch über; es liegen keine Untersuchungen über mögliche Auswirkungen auf das gestillte Kind vor. Vor Behandlungsbeginn sollte daher abgestillt werden.

Estradiol + Levonorgestrel und Kinder

Die Wirkstoffkombination ist für eine Anwendung bei Kindern nicht geeignet.