Ergocalciferol Gegenanzeigen

Ergocalciferol darf nicht bei einer Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einem erhöhtem Kalziumspiegel des Bluts (Hyperkalziämie) angewendet werden. Kinder, die an der seltenen infantilen idiopathischen Hyperkalziämie erkrankt sind, können durch die einmalige Behandlung mit dem Wirkstoff schon an schwersten Vergiftungserscheinungen leiden. Bei dieser Erkrankung kann es spontan zu extremen Erhöhungen des Blutkalziumspiegels kommen.

Bei Nierensteinen oder Sarkoidose, einer immunologischen Erkrankung, bei der es zu Kalkablagerungen in verschiedenen Organen kommt, soll Ergocalciferol nur nach Abwägung von Nutzen und Risiko durch den behandelnden Arzt angewendet werden.

Als Infusion oder Injektion darf Ergocalciferol bei Patienten, die nur eingeschränkt bewegungsfähig sind und gleichzeitig mit Benzodiazepinen behandelt werden oder unempfindlich auf Parathormon (Pseudohyperparathyreodismus) reagieren, nur unter ärztlicher Kontrolle angewendet werden.

Ergocalciferol bei Schwangerschaft & Stillzeit

Bei einer Überdosierung in der Schwangerschaft kann das Kind schwere körperliche und geistige Schäden erleiden. Der Wirkstoff darf daher nur zum Ausgleich eines Vitamin-D-Mangels und genau nach den ärztlichen Vorgaben angewendet werden. Schwangere Frauen sollten in jedem Fall nicht mehr als zehn Mikrogramm (entspricht 400 I.E.) pro Tag einnehmen.

Ergocalciferol geht in die Muttermilch und damit in den Säugling über. Um Schädigungen des Kindes zu vermeiden, sollte vor der Behandlung mit dem Wirkstoff unbedingt abgestillt werden.

Ergocalciferol und Kinder

Säuglinge und Kinder dürfen mit Ergocalciferol behandelt werden. Ausnahme sind Kinder, die an der seltenen infantilen idiopathischen Hyperkalziämie erkrankt sind.