Eprosartan Gegenanzeigen

Eprosartan darf nicht gegeben werden bei:
  • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff
  • schwerer Leberfunktionsstörung
Nur unter strenger ärztlicher Nutzen-Risiko-Überlegung und regelmäßiger Kontrolle darf Eprosartan angewendet werden bei:
  • Nierenfunktionsstörungen mit einer Kreatinin-Clearance unter 30 Milliliter/Minute
  • Dialyse-Patienten, Zustand nach einer Nierentransplantation, primärem Hyperaldosteronismus und einseitiger oder beidseitiger Verengung der Nierenarterien.
  • Verengung der Herzklappen (Aorta- und Mitralklappe) und Herzmuskelerkrankung mit Herzvergrößerung
  • Verengung der Herzkranzgefäße (KHK) und schwerer Herzkrankheit.
  • leichteren Leberfunktionsstörungen
Eprosartan darf vom Arzt nicht zusammen mit kaliumsparenden Entwässerungsmitteln verschrieben werden. Es könnte ein Blutkaliumüberschuss hervorgerufen werden, der zu Herzrhythmusstörungen und Lähmungen führen kann.

Besonderheiten:
Wegen der entwässernden Wirkung von Eprosartan muss der Arzt vor Beginn der Therapie einen Mangel an Natrium und/oder Blutmenge ausgleichen, beziehungsweise eine bestehende Entwässerungstherapie abschwächen.

Eprosartan bei Schwangerschaft & Stillzeit

Im ersten Schwangerschaftsdrittel wird die Einnahme von Eprosartan nicht empfohlen, im zweiten und dritten Drittel der Schwangerschaft ist die Anwendung verboten. Frauen im gebärfähigen Alter sollten während der Therapie eine zuverlässige Methode der Empfängnisverhütung anwenden.

Eine Behandlung mit Eprosartan sollte keinesfalls während der Schwangerschaft begonnen werden. Bei Schwangerschaftswunsch sind alternative blutdrucksenkende Wirkstoffe mit geeignetem Sicherheitsprofil für Schwangere zu wählen; es sei denn, der Arzt hält eine Fortführung der Behandlung mit Eprosartan für zwingend erforderlich.

Wird eine Schwangerschaft festgestellt, muss Eprosartan unverzüglich abgesetzt und, wenn erforderlich, eine alternative Therapie begonnen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand (Januar 1013) geht man davon aus, dass Eprosartan die Entwicklung des Ungeborenen gefährden kann, eine fruchtschädigende Wirkung konnte jedoch nicht belegt werden. Mögliche Effekte durch Eprosartan sind zu wenig Fruchtwasser bei der Mutter sowie eine verminderte Nierenfunktion und eine verzögerte Schädelverknöcherung beim Säugling. Daraus können Nierenversagen, niedriger Blutdruck oder eine erhöhte Kalium-Konzentration im Blut entstehen. Deshalb sollten im Falle einer Eprosartan-Gabe ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel die Nierenfunktion und der Schädel des Ungeborenen mittels Ultraschall ärztlich untersucht werden.

Zur Anwendung in der Stillzeit liegen bislang keine hinreichenden Erkenntnisse vor. Es wird jedoch dazu geraten Eprosartan gegen einen sichereren Wirkstoff auszutauschen. Das gilt insbesondere dann, wenn Früh- oder Neugeborene gestillt werden.

Eprosartan und Kinder

Kindern und Jugendlichen sollte Eprosartan wegen fehlender Erfahrung mit der Therapie in dieser Altersgruppe nicht gegeben werden.