Epoetin beta Gegenanzeigen

Bei Überempfindlichkeit gegen Epoetin beta darf dieser Wirkstoff nicht verabreicht werden. Gleiches gilt bei Bluthochdruck, falls er auch durch Medikamente nicht ausreichend zu behandeln ist.

Grundsätzlich sollte vor einer Epoetin-beta-Behandlung ein Vitamin B12- und Folsäure-Mangel (beides wichtige Vitamine für die Blutbildung) als Ursache für eine Blutarmut (Anämien) ausgeschlossen werden. Epoetin beta wäre in diesem Fall nicht ausreichend wirksam. Ähnliches gilt bei Überladung des Blutes mit Aluminium, bedingt durch Wirkstoffe zur Behandlung einer chronischen Nierenfunktionsschwäche.

Bei Patienten, die an einem Eigenblutprogramm teilnehmen, darf der Wirkstoff ebenfalls nicht eingesetzt werden, wenn ein Schlaganfall oder Herzinfarkt weniger als einen Monat zurückliegt. Auch bei unbeständiger, anfallsweise auftretender Brustenge (Angina Pectoris) oder wenn ein zu hohes Risiko für eine Thrombose besteht, ist die Anwendung von Epoetin beta untersagt. Bei allen anderen Eigenblutprogramm-Patienten sollte vor Therapiebeginn eine ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen.

Eine Blutarmut durch Verformungen der roten Blutkörperchen (Erythrozyten) sollte nur nach ärztlicher Nutzen-Risko-Abwägung mit Epoetin beta behandelt werden. Gleiches gilt bei chronischer Leberfunktionsschwäche oder schwerer Nierenschwäche mit Verkalkungen der Nierengefäße (Nierensklerose).

Weiterhin ist ärztliche Vorsicht geboten bei Krampfanfallsleiden (Epilepsie).

Besteht ein krankhafter Überschuss an Blutplättchen (Thrombozytose), so sollte der Einsatz von Epoetin beta ebenfalls nur nach strenger ärztlicher Abwägung von Nutzen und Risko erfolgen, um die Gefahr einer Thrombose so niedrig wie möglich zu halten.

Epoetin beta bei Schwangerschaft & Stillzeit

Epoetin beta sollte während der Schwangerschaft nur nach sorgfältiger ärztlicher Risiko-Nutzen-Abwägung eingesetzt werden. Obwohl in Tierversuchen bisher keine schädigende Wirkung auf das Ungeborene nachgewiesen wurde, ist ein erhöhtes Risiko beim Menschen nicht vollständig auszuschließen. Gleiches gilt für die Stillzeit, da nicht bekannt ist, ob der Wirkstoff in die Muttermilch übertritt.