Enalapril Gegenanzeigen

Enalapril darf nicht gegeben werden bei
  • Überempfindlichkeit gegen Enalapril oder einen anderen ACE-Hemmer
  • angioneurotischem Ödem (Quincke-Ödem) mit Schwellung von Gesicht, Lippen, Zunge, Kehlkopf, Schleimhaut und Augen
  • folgenden Nierenerkrankungen: beidseitiger Nierenarterienverengung (Nierenarterienstenose) oder einseitiger Nierenarterienverengung bei einer Einzelniere, nach einer Nierentransplantation
  • folgenden Herzerkrankungen: bei herzbedingtem Schock, Herzklappenverengung (Mitralklappe oder Aorta) mit Einfluss auf den Kreislauf, bei krankhafter Vergrößerung des Herzens mit Verschluss des Blutausstroms aus dem Herzen
  • primärem Hyperaldosteronismus (hier sind ACE-Hemmer wirkungslos).
Nur nach strenger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung und unter regelmäßiger Kontrolle darf Enalapril gegeben werden bei
  • schweren Nierenfunktionsstörungen (Kreatinin-Clearance unter 30 Millilitern pro Minute, erhöhtem Urineiweiß von über 1 Gramm pro Tag) und bei Patienten, die eine Blutwäsche (Dialyse) bekommen. Die gleichzeitige Anwendung von Enalapril und Poly(acrylnitril, natrium-2-methallylsulfonat)high-flux-Membranen (werden bei der Dialyse eingesetzt) ist streng verboten.
  • Lebererkrankungen oder Leberfunktionsstörungen
  • Blutsalzstörungen (Elektrolytstörungen)
  • gestörter Immunreaktion oder Kollagenkrankheiten (wie zum Beispiel bei Lupus erythematodes und Sklerodermie)
  • unbehandelbarer, schwerer Herzmuskelschwäche
  • LDL-Apherese mit Dextransulfat im Rahmen einer Blutsäuberung von Cholesterin und sonstigen Therapieverfahren, bei denen Blut in Kontakt mit negativ geladenen Oberflächen kommen kann
  • gleichzeitig stattfindender Desensibilisierungs-Therapie mit Insektengiften.
  • Durchblutungsstörungen von Hirn und Herz.
Unter ärztlicher Kontrolle des Blutdrucks und der betreffenden Laborwerte kann Enalapril bei schwerem Bluthochdruck und bei Patienten über 65 Jahren angewendet werden.

Enalapril bei Schwangerschaft & Stillzeit

Im ersten Schwangerschaftsdrittel wird die Einnahme von Enalapril nicht empfohlen, im zweiten und dritten Drittel der Schwangerschaft ist die Anwendung verboten. Frauen im gebärfähigen Alter sollten während der Therapie eine zuverlässige Methode der Empfängnisverhütung anwenden.

Eine Behandlung mit Enalapril sollte keinesfalls während der Schwangerschaft begonnen werden. Bei Schwangerschaftswunsch sind alternative blutdrucksenkende Wirkstoffe mit geeignetem Sicherheitsprofil für Schwangere zu wählen; es sei denn, der Arzt hält eine Fortführung der Behandlung mit Enalapril für zwingend erforderlich.

Wird eine Schwangerschaft festgestellt, muss Enalapril unverzüglich abgesetzt und, wenn erforderlich, eine alternative Therapie begonnen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand (Januar 1013) geht man davon aus, dass Enalapril die Entwicklung des Ungeborenen gefährden kann, eine fruchtschädigende Wirkung konnte jedoch nicht belegt werden. Mögliche Effekte durch Enalapril sind zu wenig Fruchtwasser bei der Mutter sowie eine verminderte Nierenfunktion und eine verzögerte Schädelverknöcherung beim Säugling. Daraus können Nierenversagen, niedriger Blutdruck oder eine erhöhte Kalium-Konzentration im Blut entstehen. Deshalb sollten im Falle einer Enalapril-Gabe ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel die Nierenfunktion und der Schädel des Ungeborenen mittels Ultraschall ärztlich untersucht werden.

Zur Anwendung in der Stillzeit liegen bislang keine hinreichenden Erkenntnisse vor. Es wird jedoch dazu geraten Enalapril gegen einen sichereren Wirkstoff auszutauschen. Das gilt insbesondere dann, wenn Früh- oder Neugeborene gestillt werden.

Enalapril und Kinder

Bei Kindern darf Enalapril im Allgemeinen nicht eingesetzt werden, da es zu wenige Erfahrungen mit der Anwendung des Wirkstoffes in dieser Altersgruppe gibt. Bei einigen Herstellern finden sich dennoch zumindest Dosierungshinweise für die Behandlung von Kindern.