Eisen(III) Gegenanzeigen

Dreiwertiges Eisen darf nicht gegeben werden bei:
  • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff
  • Eisenverwertungsstörungen wie sideroachrestischen Anämien, Bleianämien, Thalassämien und Porphyria cutanea tarda
  • Eisenspeicherkrankheiten wie Hämochromatose
  • hämolytischen Anämien
  • chronischer Hämolyse
  • Blutarmut, die durch Tumore oder Infektionen ausgelöst wurde, sofern nicht gleichzeitig Eisenmangel besteht
  • schweren entzündlichen Erkrankungen der Leber oder der Nieren.
Nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Bewertung durch einen Arzt darf der Wirkstoff angewendet werden bei:

Besondere Hinweise

Nach der Gabe von Eisen in den Blutkreislauf können schwere, mitunter auch tödliche, Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten. Daher dürfen Eisen-Präparate zur Gabe in die Vene (i.v.-Gabe) nur dann angewendet werden, wenn während der Gabe medizinische Fachkräfte anwesend sind, die anaphylaktische/anaphylaktoide Reaktionen sicher erkennen und behandeln können. Zudem muss eine vollständige Ausrüstung zur Reanimation verfügbar sein, inklusive entsprechenden Medikamenten wie Adrenalin, Antihistaminika und Kortison-Präparate. Eisen-Präparate zur Gabe in die Vene dürfen keinesfalls bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff gegeben werden. Eine i.v.-Gabe ist ebenfalls verboten, wenn der Patient zuvor überempfindlich auf ein Eisen-Präparat zum Einnehmen reagiert hat. Das Risiko von Überempfindlichkeitsreaktionen ist in folgenden Situationen erhöht:

  • wenn Allergien bekannt sind
  • bei schwerem Asthma, Ekzemen oder anderen Neigungen zu Allergien in der Vorgeschichte
  • bei immunologischen oder entzündlichen Erkrankungen (zum Beispiel systemischer Lupus erythematodes und rheumatoide Arthritis).

Bei diesen Patienten sollte Eisen(III) nur dann in die Vene gegeben werden, wenn vom Arzt individuell Nutzen und Risiko gegeneinander abgewogen wurde und der Nutzen einer Therapie höher ist als das Risiko einer Überempfindlichkeitsreaktion. Eine ärztliche Überwachung auf Anzeichen von Überempfindlichkeitsreaktionen sollte während und bis mindestens 30 Minuten nach jeder i.v.-Gabe einer Eisen-haltigen Injektionslösung erfolgen.

Achten Sie selbst auch unbedingt auf Überempfindlichkeitsreaktionen wie Hautveränderungen, Übelkeit und Erbrechen, Kreislaufproblemen, Fieber oder Atemnot. Gehen Sie bitte schon bei den ersten Anzeichen einer Überempfindlichkeitsreaktion zu einem Arzt.

Eisen(III) bei Schwangerschaft & Stillzeit

Zusätzliches Eisen kann als Ergänzung während der Schwangerschaft und Stillzeit sinnvoll sein, um das Risiko einer Blutarmut infolge eines Eisenmangels zu verringern oder zur Therapie einer Eisenmangelanämie.

Eisenmangel ist eines der häufigsten Symptome in der Schwangerschaft. Der Eisenbedarf steigt, weil das mütterliche Blutvolumen wächst sowie durch den Mehrbedarf des ungeborenen Kindes und des Mutterkuchens. Da aber die mütterliche Menge an roten Blutkörperchen nicht mit der Vermehrung der Blutflüssigkeit Schritt hält, nimmt der Hämoglobin-Wert der Mutter ab. Dazu kommt ein steigender Eisenbedarf des Ungeborenen während der Schwangerschaft um 6,6 Milligramm pro Tag. Wenn sich der erhöhte Eisenbedarf in der Schwangerschaft nicht ausreichend über die Nahrung decken lässt, wird gespeichertes Eisen aus dem bereits abgebauten Hämoglobin der Mutter genutzt. Meist fällt der Hämoglobinwert im Laufe der Schwangerschaft um etwa 2 Grammprozent ab und erreicht am Ende der Wochenbettzeit wieder normale Werte.

Besondere Hinweise

Eisen-Präparate zur Gabe in die Vene (sogenannte i.v.-Applikation) sollten nicht während der Schwangerschaft angewendet werden, es sei denn, ein Arzt hält die Anwendung für zwingend erforderlich. In diesen Fällen sollte die Therapie nur im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel erfolgen - dann aber auch nur, wenn der Nutzen der Therapie eindeutig die potenziellen Risiken für die Mutter und das Ungeborene überwiegt. Die Risiken für das Ungeborene können mit einer Sauerstoffunterversorgung oder einem kompletten Sauerstoffmangel schwerwiegend sein.

Eisen(III) und Kinder

Säuglinge unter 1,5 Jahren oder mit einem geringeren Körpergewicht als 10 Kilogramm sollten dreiwertiges Eisen nicht zur Einnahme bekommen.

Dreiwertiges Eisen zur Verabreichung in die Vene sollte üblicherweise nicht bei Kindern unter 6 Jahren gegeben werden. 

In größerer Menge verabreicht, können Eisenverbindungen vor allem für Kinder, seltener bei Erwachsenen, tödlich sein. Bei Kleinkindern genügt bereits eine Gesamtdosis von 1 Gramm, um einen lebensbedrohlichen Zustand zu erzeugen.

Zunächst (innerhalb weniger Minuten bis zu etwa sechs Stunden nach der Einnahme) kommt es durch Schädigungen des Verdauungsbereichs und einer schweren Störung des Kreislaufsystems zu einer blutigen Magen-Darm-Entzündung, Kreislaufkollaps, Schock und Koma mit Symptomen wie Übelkeit und Erbrechen, Bluterbrechen, Bauchschmerzen, Durchfall, Anstieg der weißen Blutkörperchen, Fieber, Lethargie und niedrigem Blutdruck. Nach vier bis sechs Stunden bessern sich die Beschwerden vorübergehend, bevor es nach weiteren 12 bis 48 Stunden zum Absinken des Blutvolumens und einer Übersäuerung des Blutes (metabolische Azidose), verminderter Harnausscheidung sowie Gelbsucht kommt. Durch eine starke Beeinträchtigung der Leberfunktion wird die Körperentgiftung gestört, was zu psychischen Störungen wie Psychosen, Bewusstlosigkeit und Koma führt.