Eisen(II) Gegenanzeigen

Zweiwertiges Eisen darf nicht gegeben werden bei:
  • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff
  • Eisenverwertungsstörungen wie sideroachrestischen Anämien, Bleianämien, Thalassämien und Porphyria cutanea tarda
  • Eisenspeicherkrankheiten wie Hämochromatosen
  • hämolytischen Anämien
  • chronischer Hämolyse
  • Blutarmut, die durch Tumore oder Infektionen ausgelöst wurde, sofern nicht gleichzeitig Eisenmangel besteht.
Nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Bewertung durch einen Arzt darf der Wirkstoff angewendet werden bei:

Eisen(II) bei Schwangerschaft & Stillzeit

Zusätzliches Eisen kann als Ergänzung während der Schwangerschaft und Stillzeit sinnvoll sein, um das Risiko einer Blutarmut zu verringern oder zur Therapie einer Eisenmangelanämie.

Blutarmut ist eines der häufigsten Symptome in der Schwangerschaft. Der Eisenbedarf steigt, weil das mütterliche Blutvolumen wächst sowie durch den Mehrbedarf des ungeborenen Kindes und des Mutterkuchens. Da aber die mütterliche Menge an roten Blutkörperchen nicht mit der Vermehrung der Blutflüssigkeit Schritt hält, nimmt der Hämoglobinwert der Mutter ab. Dazu kommt ein steigender Eisenbedarf des Ungeborenen während der Schwangerschaft um 6,6 Milligramm pro Tag. Wenn sich der erhöhte Eisenbedarf in der Schwangerschaft nicht ausreichend über die Nahrung decken lässt, wird gespeichertes Eisen aus dem bereits abgebauten Hämoglobin der Mutter genutzt. Meist fällt der Hämoglobinwert im Laufe der Schwangerschaft um etwa zwei Grammprozent ab und erreicht am Ende der Wochenbettzeit wieder normale Werte.

Eisen(II) und Kinder

Säuglinge unter 1,5 Jahren oder mit einem geringeren Körpergewicht als zehn Kilogramm sollen den Wirkstoff nicht erhalten.

In größerer Menge eingenommen, können Eisenverbindungen vor allem für Kinder, seltener bei Erwachsenen, tödlich sein. Bei Kleinkindern genügt bereits eine Gesamtdosis von einem Gramm Eisen(II), um einen lebensbedrohlichen Zustand zu erzeugen. Für Kinder liegt die tödliche Dosis zwischen 1,1 und 3,7 Gramm Eisen(II). Vergiftungserscheinungen beginnen bereits bei etwa zehn Prozent dieser Werte.

Zuerst (innerhalb weniger Minuten bis zu etwas sechs Stunden nach der Einnahme) kommt es zu blutiger Magendarmentzündung, in schweren Fällen mit Kreislaufkollaps, Schock und Koma, Übelkeit, Erbrechen, Bluterbrechen, Bauchschmerzen, Durchfall, Anstieg der weißen Blutkörperchen, Fieber, Trägheit und Blutdruckabfall. In dieser Phase ereignen sich 25 Prozent der gesamten Todesfälle. Nach vier bis sechs Stunden kommt es zunächst einmal zu einer Erholung. Nach weiteren zwölf bis 48 Stunden können Schock mit Absinken des Blutvolumens und Übersäuerung des Blutes und verminderter Harnausscheidung, häufig auch Gelbfärbung der Haut und Augen folgen. Auch Gehirn-Symptome und nach zwei bis vier Tagen ein Absterben von Leberzellen mit Krämpfen, Atemlähmung, Koma können dazukommen. (Die Mehrzahl aller Todesfälle tritt in dieser Phase auf.) Anschließend klingen die Symptome rasch ab. Es können aber Spätfolgen wie Verengung des Magenausgangs und narbige Verengungen im Magen-Darm-Bereich bestehen bleiben.