Eisen(II) + Folsäure – Gegenanzeigen
Eisen(II) + Folsäure darf nicht bei krankhaften Eisenanreicherungen in Geweben und Organen sowie bei chronischem Zerfall der roten Blutkörperchen (Hämochromatose) angewandt werden. Das Gleiche gilt bei Eisenverwertungsstörungen wie zum Beispiel der Blutarmut durch eine angeborene oder erworbene Eisenverwertungsstörung sowie bei der so genannten Bleianämie und bei Mittelmeerblutarmut (Thalassämie).
Eine Einahme von Eisen(II) in Kombination mit Folsäure ist für Säuglinge und Kinder unter zehn Jahren nicht geeignet. Bei Kleinkindern kann schon eine Gesamtdosis von 500 Milligramm Eisen zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen.
Die Megaloblastenanämie, eine besondere Form der Blutarmut infolge eines Vitamin-B12-Mangels, darf nur mit gleichzeitiger Gabe von Vitamin B12 und der Wirkstoffkombination Eisensulfat und Folsäure behandelt werden.
Bei entzündlichen Veränderungen der Magen- und Darmschleimhaut sollte eine Behandlung nur nach sorgfältiger ärztlicher Überprüfung von Nutzen und Risiko erfolgen. Eine regelmäßige Überwachung durch den behandelnden Arzt ist in diesen Fällen erforderlich.
Eine Einahme von Eisen(II) in Kombination mit Folsäure ist für Säuglinge und Kinder unter zehn Jahren nicht geeignet. Bei Kleinkindern kann schon eine Gesamtdosis von 500 Milligramm Eisen zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen.
Die Megaloblastenanämie, eine besondere Form der Blutarmut infolge eines Vitamin-B12-Mangels, darf nur mit gleichzeitiger Gabe von Vitamin B12 und der Wirkstoffkombination Eisensulfat und Folsäure behandelt werden.
Bei entzündlichen Veränderungen der Magen- und Darmschleimhaut sollte eine Behandlung nur nach sorgfältiger ärztlicher Überprüfung von Nutzen und Risiko erfolgen. Eine regelmäßige Überwachung durch den behandelnden Arzt ist in diesen Fällen erforderlich.
Eisen(II) + Folsäure bei Schwangerschaft & Stillzeit
Die Wirkstoffkombination ist zum Ausgleich des erhöhten Eisen- und Folsäurebedarfs in Schwangerschaft und Stillzeit geeignet. Der Bedarf sollte aber generell vom Arzt festgestellt werden. Die erforderliche Dosis wird bei schwangeren Frauen und stillenden Müttern ebenfalls individuell vom behandelnden Arzt bestimmt.Eine ausreichende Versorgung mit Folsäure in der Schwangerschaft gilt nach umfangreichen Tierversuchen als Voraussetzung für die normale Entwicklung des Ungeborenen. Auch Überdosierungen von Folsäure haben keine negativen Einflüsse auf den Schwangerschaftsverlauf, die Geburt und
die Entwicklung des Kindes.