Econazol Gegenanzeigen

Bei Überempfindlichkeit gegen Econazol darf der Wirkstoff nicht angewendet werden. Oft sind Patienten, die überempfindlich auf Imidazole reagieren, auch gegen Econazol allergisch.

Econazol bei Schwangerschaft & Stillzeit

In der Schwangerschaft darf Econazol nur nach Rücksprache mit dem Arzt zur Anwendung kommen. Allerdings sollte auf eine großflächige Auftragung verzichtet werden. Im letzten Schwangerschafts-Drittel verbietet sich die Verwendung von Econazol, da sich in Tierversuchen Hinweise auf eine erhöhte Wehentätigkeit sowie Neugeborenensterblichkeit ergaben.

Auch bei der Anwendung in der Stillzeit sollte Econazol nicht großflächig und nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingesetzt werden, da nicht bekannt ist, ob der Wirkstoff in die Muttermilch übergeht. Auf keinen Fall aber darf Econazol im Bereich der Brust angewendet werden, um zu verhindern, dass der Säugling ihn mit dem Mund aufnimmt.

Econazol und Kinder

Econazol kann bei Kindern unbedenklich eingesetzt werden. Säuglinge sollte man allerdings nur unter ärztlicher Überwachung damit behandeln.