DL-Lysinmono-Acetylsalicylat Gegenanzeigen

DL-Lysinmono-Acetylsalicylat darf nicht angewendet werden bei:Nur nach einer ärztlichen Abwägung von Nutzen und Risiko sollte DL-Lysinmono-Acetylsalicylat angewendet werden bei
  • Schmerzmittelunverträglichkeit
  • Allergieneigung, Asthma, Heuschnupfen, Nasenpolypen und chronischen Atemwegserkrankungen
  • wiederkehrenden Magen-Darm-Beschwerden
  • vorgeschädigter Niere
  • angeborenem Mangel an dem Enzym Glukose-6-Phosphat-Dehydrogenase (eine körpereigene Substanz, die wichtig für die roten Blutkörperchen ist)
  • gleichzeitiger Behandlung mit gerinnungshemmenden Medikamenten.
Hinweis:
Bei Operationen muss Lysinmono-Acetylsalicylat in der Regel einige Tage vorher abgesetzt werden, um das Blutungsrisiko zu verringern. Im Zweifelsfall ist der Arzt zu befragen.

DL-Lysinmono-Acetylsalicylat bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die Anwendung von DL-Lysinmono-Acetylsalicylat ist sowohl während der Schwangerschaft als auch in der Stillzeit untersagt. Der Wirkstoff verursacht Fehl- und Missbildungen bei dem Ungeborenen und geht außerdem in die Muttermilch über.

DL-Lysinmono-Acetylsalicylat und Kinder

Kindern sollte DL-Lysinmono-Acetylsalicylat grundsätzlich nicht verabreicht werden. Hält der Arzt eine Anwendung für zwingend notwendig, muss er Nutzen und Risiko streng abwägen. Denn bei Kindern besteht bei der Gabe von Acetylsalicylsäure und verwandten Wirkstoffen immer die Gefahr schwerwiegender Nebenwirkungen (Reye-Syndrom). Ein Hinweis auf die Entwicklung solcher Nebenwirkungen ist lang anhaltendes Erbrechen kurz nach der Einnahme des Wirkstoffs.