Dithranol + Salicylsäure Gegenanzeigen

Dithranol + Salicylsäure darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen diese Wirkstoffe und Salicylate (nicht-opioide Schmerzmittel).

Weiterhin darf diese Wirkstoffkombination nicht angewendet werden, wenn die Schuppenflechte in eine großflächige entzündliche Hautrötung übergeht (Erythrodermie) oder sich zu einer am ganzen Körper auftretenden Erkrankung mit eitrigen Bläschen entwickelt. Gleiches gilt für Anwendungen im Gesicht, in Hautfalten (beispielsweise Achselhöhle oder Leiste), in den Augen oder auf Schleimhäuten.

Bei Patienten mit vorgeschädigter Niere ist eine ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung geboten. In diesem Fall darf Dithranol + Salicylsäure maximal auf zehn Prozent der Körperoberfläche und nicht länger als vier Wochen angewendet werden.

Dithranol + Salicylsäure bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die Wirkstoffkombination sollte während der Schwangerschaft nicht angewendet werden. Ist eine Behandlung jedoch zwingend notwendig, müssen in jedem Fall großflächige Anwendungen vermieden werden.

Um einen direkten Kontakt mit dem Säugling zu vermeiden, sollte die Wirkstoffkombination in der Stillzeit nicht im Brustbereich angewendet werden. Da bekannt ist, dass Dithranol + Salicylsäure in die Muttermilch übertritt, sollte grundsätzlich die Anwendung in dieser Zeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt erfolgen, obwohl Schädigungen des Säuglings bisher nicht nachgewiesen wurden.

Dithranol + Salicylsäure und Kinder

Die Wirkstoffkombination darf bei Säuglingen nur in Ausnahmefällen
angewendet werden. Auf eine kleinflächige (nicht größer als zehn Prozent der Körperoberfläche) und kurzfristige (nicht länger als eine Woche) Anwendung ist zwingend zu achten.

Bei Kindern sollte die Anwendung von Dithranol + Salicylsäure nur auf bis zu zehn Prozent der Körperoberfläche und nicht länger als vier Wochen erfolgen.