Distigmin – Gegenanzeigen

Distigmin darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder gegen Brom, Regenbogenhautentzündung (Iritis), schwere Schilddrüsenerkrankung (Thyreotoxikose), Magen-Darm-Verschlüsse (Obstruktionsileus), Verengungen (Stenosen) oder Krämpfe (Spasmen) des Magen-Darm-Trakts sowie der Gallen- oder Harnwege.

Nicht eingesetzt werden darf der Wirkstoff außerdem bei vermehrter Muskulaturspannung (Myotonie), Parkinson-Krankheit, Bronchienverengungen mit Entzündung (spastische Bronchitis), Asthma bronchiale sowie Schock und Kreislaufkrisen nach Operationen oder nach Gabe von Muskelentspannungsmitteln (Muskelrelaxanzien wie Suxamethonium, Decamethonium).

Nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt sollte Distigmin eingenommen werden von Patienten mit Herzschlagverlangsamung, ausgeprägt niedrigem Blutdruck, Herzschwäche, frischem Herzinfarkt oder Magen-Darm-Geschwüren, Krampfanfällen (Epilepsie), Tetanie (Übererregbarkeit der Muskeln und Nerven durch Kalzium-Mangel) und Darmentzündungen.

Besondere Vorsicht muss der Arzt walten lassen bei frisch am Darm operierten Patienten.

Distigmin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Während der Schwangerschaft und der Stillzeit sollte der Wirkstoff nicht angewendet werden. Es ist nicht bekannt, ob Distigmin in die Muttermilch übergeht.

Distigmin und Kinder

Der Wirkstoff sollte nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt bei Kindern und Jugendlichen angewendet werden.