Dipyridamol + Acetylsalicylsäure Gegenanzeigen

Die Gegenanzeigen der Wirkstoffkombination sind im Wesentlichen durch die Acetylsalicylsäure bedingt. So darf die Kombination nicht angewendet werden bei
  • Überempfindlichkeit gegen Acetylsalicylsäure und anderen Salicylaten
  • Magengeschwüren und Darmgeschwüren sowie krankhaft erhöhter Blutungsneigung.
Nur unter ärztlicher Aufsicht darf die Kombination gegeben werden,
  • wenn eine schwere koronare Herzerkrankung wie eine unbehandelbare Angina Pectoris besteht oder vor kurzem ein Herzinfarkt durchgemacht wurde.
  • bei Funktionsstörungen der linken Herzkammer und Behinderungen des Blutflusses durch nicht ausgeglichene Herzmuskelschwäche
  • wenn ein Glucose-6-Phosphatdehydrogenase-Mangel besteht
  • bei Patienten mit Überempfindlichkeit gegen nichtsteroidale Antirheumatika, nicht-opioide Schmerzmittel oder andere Allergien hervorrufende Wirkstoffe, mit Asthma, Heuschnupfen oder Nasenpolypen
  • bei chronisch wiederkehrenden Magen- oder Zwölffingerdarmbeschwerden
  • wenn Nieren- oder Leberfunktionsstörungen bestehen.
Eine besonders sorgfältige ärztliche Überwachung hat zu erfolgen bei gleichzeitiger Therapie mit Gerinnungshemmern wie Cumarin-Derivaten und Heparin (Ausnahme: niedrig dosiertes Heparin).

Dipyridamol + Acetylsalicylsäure bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die Kombination sollte in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft nicht eingesetzt werden. Wenn es doch unumgänglich scheint, ist eine gründliche ärztliche Abwägung von therapeutischem Nutzen und zu erwartendem Risiko nötig. Für das letzte Schwangerschaftsdrittel gilt ein absolutes Einnahmeverbot.

Für die Stillzeit sind hohe Dosen der Kombination verboten. Auch bei geringen Dosen muss die Einnahme in jedem Fall von einem Arzt überwacht werden. Die Wirkstoffkombination kann in die Muttermilch übergehen.

Dipyridamol + Acetylsalicylsäure und Kinder

Kinder sollten diese Kombination grundsätzlich nicht einnehmen.