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Dipidolor Warnhinweise

Hersteller
JANSSEN-CILAG GmbH
Wirkstoff
Verschreibung
rezeptpflichtig

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bitte beachten Sie bei der Anwendung von Dipidolor die unten aufgeführten Warnhinweise.

  • Das Medikament unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz und kann nur auf einem speziellen Betäubungsmittel (BTM)-Rezept verordnet werden.
  • Während der Behandlung darf auf keinen Fall Alkohol getrunken werden.
  • Ältere Patienten mit geringem Körpergewicht und Menschen mit Kopfverletzungen und Hirntumoren müssen bei der Behandlung besonders sorgfältig überwacht werden.
  • Bei längerer oder hochdosierter Anwendung des Medikaments kann es zu körperlicher und/oder seelischer Abhängigkeit kommen.
  • Bei wiederholter Gabe kann sich der Körper an das Medikament gewöhnen (Toleranzentwicklung). Dies kann höhere Dosierungen nötig machen und das Risiko einer Abhängigkeit verstärken.
  • Das Reaktionsvermögen ist während der Behandlung mit dem Medikament so weit beeinträchtigt, dass Autofahren und das Führen von Maschinen gefährlich sind.
  • Dieses Medikament unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz, der Arzt muss dafür ein spezielles Betäubungsmittel-Rezept ausstellen.

Arzneimittel können allergische Reaktionen auslösen. Anzeichen hierfür können sein: Hautrötung, Schnupfen, Juckreiz, Schleimhautschwellung, Jucken und Rötung der Augen, Verengung der Atemwege (Asthma). In seltenen Fällen kann es zum allergischen Schock mit Bewusstlosigkeit kommen. Sollten Sie Anzeichen einer allergischen Reaktion wahrnehmen, so informieren Sie umgehend einen Arzt.