Dinatriumhydrogenphosphat Gegenanzeigen

Der Wirkstoff darf bei Überempfindlichkeit gegen Dinatriumhydrogenphosphat, bei akuten entzündlichen Darmerkrankungen wie Blinddarm- oder Bauchfellentzündungen, Blutungen im Verdauungstrakt, Verengungen im Magen-Darm-Kanal (Stenosen), Darmverschluss (Ileus) oder einer krankhaft veränderten Enddarmerweiterung (Megakolonsyndrom) nicht angewendet werden.

Bei Störungen des Wasser- und Elektrolythaushalts, Harnwegsinfektionen, pH-Werten über 6,6, Struvitsteinen (bestimmten Nierensteinen), schweren Nierenfunktionsstörungen, Schluckstörungen sowie Erkrankungen, die mit einer eingeschränkten Flüssigkeitsaufnahme oder einer deutlichen Erhöhung des Natriumspiegels einhergehen, und bei Zuckerkrankheit mit stark schwankenden Blutzuckerwerten (instabiler Diabetes mellitus) darf der Wirkstoff ebenfalls nicht verabreicht werden.

Nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt darf Dinatriumhydrogenphosphat bei nieren- und/oder herzkranken Patienten sowie bei Bluthochdruck eingesetzt werden. Sollte die Einnahme des Wirkstoffs hier dringend erforderlich sein, müssen die Blutelektrolytwerte (Elektrolythaushalt) regelmäßig ärztlich kontrolliert werden.

Bei Beschwerden und Schmerzen im Bauchraum, Übelkeit und Erbrechen oder nach einer plötzlichen Änderung der Stuhlgewohnheit, die länger als zwei Wochen andauert, darf Dinatriumhydrogenphosphat bis zur Klärung der Ursachen durch einen Arzt nicht eingesetzt werden.

Dinatriumhydrogenphosphat bei Schwangerschaft & Stillzeit

Der Wirkstoff Dinatriumhydrogenphosphat sollte in der Schwangerschaft nur nach Rücksprache mit einem Arzt angewendet werden, da keine ausreichenden Untersuchungen über eine mögliche Schädigung des Ungeborenen vorliegen.

Weil auch nicht bekannt ist, ob Dinatriumhydrogenphosphat in die Muttermilch übergeht, sollte in der Stillzeit auf die Einnahme des Wirkstoffs vorsichtshalber verzichtet werden.

Dinatriumhydrogenphosphat und Kinder

Der Wirkstoff Dinatriumhydrogenphosphat ist zusammen mit dem Wirkstoff Natriumdihydrogenphosphat zur Vorbeugung und Behandlung von Kalziumoxalatsteinbildung bei Kindern zugelassen.

Als Abführmittel ist die Anwendung bei Kindern nicht erlaubt.