Dimenhydrinat Gegenanzeigen

Dimenhydrinat darf nicht angewendet werden beiDimenhydrinat sollte nur nach ärztlicher Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses angewendet werden bei Patienten mit eingeschränkter Leberfunktion, Mangel an Magnesium und Kalium im Blut, Herzrhythmusstörungen, langsamer Herzschlagfolge, Herzrhythmusstörungen mit Erregungsleitungsstörungen, chronischen Atemwegsbeschwerden beziehungsweise Asthma oder Verengung des Magenausgangs (Pylorusstenose).

Dimenhydrinat bei Schwangerschaft & Stillzeit

Dimenhydrinat kann während der ersten sechs Monate der Schwangerschaft nach umfassender ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung eingesetzt werden. Danach sollte Dimenhydrinat wegen des Risikos vorzeitiger Wehentätigkeit nicht mehr angewendet werden.

Der Einsatz von Dimenhydrinat ist in der Stillzeit erlaubt. Dimenhydrinat tritt aber in geringem Maß in die Muttermilch über. Zeigt der Säugling Müdigkeit oder Saugschwäche, muss der Wirkstoff gegebenenfalls abgesetzt werden.

Dimenhydrinat und Kinder

Bei Kindern darf Dimenhydrinat ab einem Körpergewicht von 6 Kilogramm eingesetzt werden. Allerdings muss sowohl die Arzneiform wie die Wirkstärke dem Alter und der Verfassung angepasst sein.

Bei Säuglingen und Kleinkindern müssen die Dosierungsempfehlungen strengstens beachtet werden. Die Therapie sollte mit besonderer Vorsicht erfolgen, da Kinder besonders gefährdet für Nebenwirkungen sind. Überdosierungen müssen deshalb in dieser Altersgruppe unter allen Umständen vermieden werden.