Dikaliumclorazepat Gegenanzeigen

Dikaliumclorazepat darf wie alle Benzodiazepine nicht angewendet werden bei:
  • einer Überempfindlichkeit gegen Benzodiazepine
  • einer Abhängigkeit von Medikamenten, Drogen und Alkohol
  • schwerer chronischer Atemnot, insbesondere bei akuter Verschlechterung
  • Schlaf-Apnoe-Syndrom.
Eine besonders sorgfältige ärztliche Überwachung ist erforderlich bei
  • Myasthenia gravis
  • Bewegungsablaufstörungen, die vom erkrankten Rückenmark oder Gehirn verursacht werden.
  • akuter Vergiftung mit Alkohol, Schlafmitteln oder Schmerzmitteln, Neuroleptika, Antidepressiva und Lithium
  • schweren Leberschäden (zum Beispiel Gelbsucht aufgrund eines Gallengangverschlusses)
  • alleiniger Behandlung von Depressionen und Psychosen
  • Nierenfunktionsstörung.
Hinweis:
Bei älteren Patienten kann die Ausscheidung von Dikaliumclorazepat verlängert sein, was die Wirkung verstärkt. Außerdem können sie empfindlicher auf die Anwendung reagieren, besonders bei einer Herzerkrankung mit schwerer Atemnot. Deshalb sollte der Arzt bei älteren Patienten und Patienten in schlechterem Allgemeinzustand, mit hirnorganischen Veränderungen, Kreislaufschwäche und krankhaften Atembeschwerden die individuelle Reaktion auf den Wirkstoff kontrollieren.

Dikaliumclorazepat bei Schwangerschaft & Stillzeit

Dikaliumclorazepat und sein Hauptstoffwechselprodukt gelangen über den Mutterkuchen zum Ungeborenen. Sie können sich dort anreichern, was beim Kind zu Überdosierungen mit der Folge von Fehlbildungen und geistigen Einschränkungen führen kann.

Erhalten Mütter während der Schwangerschaft Benzodiazepine als Dauerbehandlung, in hohen Dosen oder während der Geburt, können die Kinder Entzugssymptome wie Atembeschwerden, erschlaffte Muskeln, erniedrigte Körpertemperatur und Trinkschwäche zeigen. Deshalb sollte Dikaliumclordiazepat während der Schwangerschaft nur angewendet werden, wenn es der Arzt für zwingend erforderlich hält.

Dikaliumclordiazepat und seine Stoffwechselprodukte gehen in die Muttermilch über. Da der Wirkstoff von Neugeborenen wesentlich langsamer abgebaut wird als von Kindern oder Erwachsenen, kommt es zu Atembeschwerden und Trinkschwäche. Es sollte also bei einer Behandlung mit Dikaliumclordiazepat entweder nicht gestillt oder abgestillt werden.

Dikaliumclorazepat und Kinder

Der Wirkstoff Dikaliumclorazepat darf bei Kindern und Jugendlichen nur zur Beruhigung vor diagnostischen Eingriffen und vor Operationen angewendet werden.