Dihydroergotamin Gegenanzeigen

Patienten mit einer Überempfindlichkeit gegen Dihydroergotamin oder andere Mutterkornalkaloide, Durchblutungsstörungen wie beispielsweise arteriellen Gefäßerkrankungen, Erkrankungen der Herzkranzgefäße, Bluthochdruck oder Erkrankungen, die einen Bluthochdruck verursachen (zum Beispiel Phäochromozytom oder Thyreotoxikose) dürfen Dihydroergotamin nicht einnehmen.

Bei schweren Leber- und Nierenfunktionsstörungen muss die Dosierung im Einzelnen mit dem Arzt abgesprochen werden. Fast alle Wirkstoffe werden über die Leber oder die Niere abgebaut, es kann also bei schweren Störungen der Leber beziehungsweise der Niere zu sehr hohen Werten von Dihydroergotamin im Blut kommen.

Bei Arteriitis temporalis, einer systemischen Gefäßentzündung, die vor allem die Schläfenarterien befällt, sollte der Wirkstoff Dihydroergotamin ebenfalls nur unter ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung angewendet werden.

Eine Injektion in die Arterien ist unbedingt zu vermeiden, da dies zu Vasospasmen führen kann.

Dihydroergotamin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Während der Geburt und in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft darf der Wirkstoff nicht oral eingenommen werden. Die Gabe über die Venen ist während der gesamten Schwangerschaft verboten, insbesondere weil bei der Anwendung im letzten Drittel der Schwangerschaft die Gefahr besteht, vorzeitige Wehen auszulösen.

Nach Absprache mit dem Arzt kann im zweiten und dritten Drittel der Schwangerschaft und während der Stillzeit die orale Gabe von Dihydroergotamin allerdings sinnvoll sein.

Dihydroergotamin und Kinder

Kinder unter acht Jahren dürfen den Wirkstoff nicht einnehmen. Bei Kindern über acht Jahren sollte sich die Dosierung auf zwei Drittel der Erwachsenendosis beschränken.