Dihydrocodein – Gegenanzeigen
Dihydrocodein darf nicht eingenommen werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen diesen Stoff, bei Störungen der Atemfunktion und des Atemzentrums, bei Koma und bei Asthma bronchiale. Dies gilt ebenso für den akuten Asthmaanfall, chronische und akute Entzündung der Bauchspeicheldrüse, Schwangerschaft und Stillzeit sowie für Kinder unter vier Jahren. Bei chronischem Husten darf Dihydrocodein ebenfalls nicht angewendet werden, da dies, insbesondere bei Kindern, ein Frühsymptom für Asthma sein kann.
Dihydrocodein darf nur nach Rücksprache mit dem Arzt und unter besonderer Vorsicht angewendet werden bei Abhängigkeit von Opioiden, bei Bewusstseinsstörungen, Störungen des Atemzentrums und der Atemfunktion sowie bei Zuständen, die mit erhöhtem Hirndruck einhergehen. Ebenso ist Vorsicht geboten bei Schilddrüsenunterfunktion, vergrößerter Vorsteherdrüse (Prostata), Lebererkrankungen, eingeschränkter Nierenfunktion, Gallenwegserkrankungen sowie bei älteren Patienten. Bei chronischer Verstopfung sollte Dihydrocodein ebenfalls nur nach ärztlicher Rücksprache eingenommen werden. Bei der gleichzeitigen Anwendung von MAO-Hemmern ist ebenfalls Vorsicht geboten.
Dihydrocodein darf nur nach Rücksprache mit dem Arzt und unter besonderer Vorsicht angewendet werden bei Abhängigkeit von Opioiden, bei Bewusstseinsstörungen, Störungen des Atemzentrums und der Atemfunktion sowie bei Zuständen, die mit erhöhtem Hirndruck einhergehen. Ebenso ist Vorsicht geboten bei Schilddrüsenunterfunktion, vergrößerter Vorsteherdrüse (Prostata), Lebererkrankungen, eingeschränkter Nierenfunktion, Gallenwegserkrankungen sowie bei älteren Patienten. Bei chronischer Verstopfung sollte Dihydrocodein ebenfalls nur nach ärztlicher Rücksprache eingenommen werden. Bei der gleichzeitigen Anwendung von MAO-Hemmern ist ebenfalls Vorsicht geboten.
Dihydrocodein bei Schwangerschaft & Stillzeit
Dihydrocodein darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden, da Erfahrungen über die Sicherheit einer solchen Anwendung nicht vorliegen. Für verwandte Wirkstoffe gibt es Hinweise auf Fehlbildungen beim Menschen, Wachstumsverzögerungen beim Ungeborenen und Verkürzung der Schwangerschaftsdauer. Bei längerfristiger Einnahme von Dihydrocodein kann sich eine Abhängigkeit des Ungeborenen/Neugeborenen entwickeln.Bei nahender Geburt oder drohender Frühgeburt darf Dihydrocodein nicht eingenommen werden, da es die Plazentaschranke passiert und beim Neugeborenen zu Atemstörungen führen kann.
Dihydrocodein geht in die Muttermilch über und kann beim Säugling unerwünschte Wirkungen verursachen. Falls eine Behandlung während der Stillzeit erforderlich ist, ist das Stillen während der Therapie zu unterbrechen.
Dihydrocodein und Kinder
Wegen der erhöhten Gefahr eines Erlöschens des Atemantriebs (Atemdepression) bei Säuglingen und Kleinkindern darf Dihydrocodein Kindern bis zum vierten Lebensjahr nur unter strenger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung und unter Überwachung durch den Kinderarzt gegeben werden.Bei Kindern von vier bis 14 Jahren sollte Dihydrocodein nicht in hohen Dosen von über 60 Milligramm am Tag angewendet werden.