Dihydralazin + Hydrochlorothiazid + Reserpin Gegenanzeigen

Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe darf die Kombination nicht verwendet werden.

Liegen begleitend zum Bluthochdruck noch weitere schwerwiegende Herz-Kreislauf-Erkrankungen vor, darf die Kombination nicht eingesetzt werden. Dazu gehören der Lungenbluthochdruck, der mit einer Herzschwäche einhergeht, eine stark veränderte Herzschlagfrequenz, eine Aussackung der Aorta, Herzenge, Herzklappenverstopfung, ein akuter Herzinfarkt, Herzenge und eine ausgeprägte Herzschwäche (hypertrophe Kardiomyopathie oder Ischämie).

Bei Nierenfunktionsstörungen, Nierenentzündungen, stark eingeschränkter Harnproduktion sowie einem gestörten Elektrolyt- und Wasserhaushalt darf die Kombination nicht angewandt werden.

Entzündungen des Magen-Darm-Bereichs und schwere Leberfunktionsstörungen verbieten den Einsatz der Kombination.

Auch bei akuter oder vergangener Depression dürfen die Wirkstoffe nicht verwendet werden.

Vorsicht im Umgang mit der Kombination ist bei Vorliegen von Asthma bronchiale, der Parkinson-Krankheit, Epilepsien und Elektroschockbehandlungen gegeben. Ebenso nur mit Einschränkungen ist der Einsatz bei Gicht, Autoimmunerkrankungen des Typs Lupus erythematodes, Durchblutungsstörungen im Gehirn, Gallensteinen und Diabetes mellitus erlaubt.

Mindestens 14 Tage vor Beginn der Anwendung der Kombination ist eine Behandlung mit MAO-Hemmer zu beenden.

Patienten, die Hydralazin nur langsam abbauen (so genannte Langsamacetylierer) dürfen nur unter besonderer Vorsicht mit der Kombination behandelt werden.

Dihydralazin + Hydrochlorothiazid + Reserpin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die Wirkstoffkombination Dihydralazin + Hydrochlorothiazid + Reserpin darf nicht während der Schwangerschaft und in der Stillzeit eingesetzt werden. Frauen im gebärfähigen Alter sollten während der Therapie eine zuverlässige Methode der Empfängnisverhütung anwenden.

Für den Wirkstoffpartner Hydrochlorothiazid gelten zudem folgende Warnhinweise:

Für die Anwendung von Hydrochlorothiazid (HCT) gibt es bislang nur begrenzte Erfahrungen in der Schwangerschaft, insbesondere während des ersten Schwangerschaftsdrittels. Auf Grund des Wirkmechanismus kann Hydrochlorothiazid im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel die Versorgung des Ungeborenen im Mutterleib gefährden und zu vor- und nachgeburtlichen Auswirkungen wie Gelbfärbung der Haut und Schleimhaut (Ikterus), Störung des Elektrolythaushalts und einem Mangel an Blutplättchen (sogenannte Thrombozytopenie) beim Säugling führen.

Weiterhin kann sich das Blutplasma-Volumen der Mutter verringern, was das Risiko einer Minderdurchblutung des Mutterkuchens (der sogenannten Plazenta) birgt. Deshalb darf Hydrochlorothiazid (unter anderem) nicht bei Gewebswasseransammlungen in der Schwangerschaft (Schwangerschaftsödemen), Bluthochdruck in der Schwangerschaft (Schwangerschaftshypertonie) sowie auch nicht bei einer sogenannten Präeklampsie (eine Schwangerschaftserkrankung mit erhöhtem Blutdruck, vermehrter Eiweißausscheidung im Urin und Wassereinlagerungen im Gewebe) gegeben werden.

Hohe Dosen von Hydrochlorothiazid können die Milchbildung hemmen. Zudem tritt der Wirkstoff in die Muttermilch über. Deshalb sollten stillende Frauen nicht mit Hydrochlorothiazid behandelt werden.

 

Dihydralazin + Hydrochlorothiazid + Reserpin und Kinder

Über eine besondere Gefährdung von Kindern ist nichts bekannt, aber Kinder sollten generell diese Wirkstoffkombination nicht verabreicht bekommen.